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zog es aber vor, 1499 Donnerst. nach Mathiä, Graf Kraft um den gen. Preis den Weiler Criesbach zu überlassen. Öhr. Arch.

1503 erwirbt das „gemeine Brot“ zu Öhringen 1 fl. Gült in der Criesbacher Aue v. Hans Volmar in Ingelfingen. Öhr. Arch.

1505 Febr. 22. Hans Hohenbuch, genannt Heinlein, Keller zu Öhringen, vermacht dem Kl. Schönthal 1 fl. Zins zu Criesbach. Schönh. 138.

1513 kauft Albrecht v. Hohenlohe v. Kl. Anhausen seine Gülten zu Cr. (Schöll hohenl. Chr.).

1514 Graf Albrecht v. Hohenlohe spricht den Wasen jenseits des Kochers am Egelgraben den Criesbachern zu. Der lange Wasen soll von Ingelfingen und Criesbach gemeinschaftlich genützt werden; bisher war es den Criesbachern 8 Jahre lang verboten, das Vieh über den Kocher zu treiben, Dorfordnung v. Cr. in Langenburg. W. F. 6, 211 hat 1504.

ca. 1530 gestattet der Keller Tebalt Eisenmenger etlichen Criesbachern, in der „Pfädt", welche mit Grund und Boden nach Ingelf. gehört, Äcker auszureuten, die Cr. aber mußten davon Zins und Beet nach I. geben. Darüber entstand Streit, 1541 wurde entschieden, daß Cr. von den Pfädtäckern jährl. 3 Pf. nach I. auf Dreikönigstag gebe (Dorfordnung).

1563 wird die Wüstung Braunsberg ausgereutet und an die Ingelf. gegeben. Cr. erhebt auch Ansprüche, erhält ein Stück gegen Niedernhall, will aber mehr. 1574 30. Jan. d. Neuenstein erklärt Gräfin Anna v. Hohenlohe, die Criesbacher wollen gleiches Recht mit den Ingelf. Die Ingelf. zäunten auch den langen Wasen ein und theilten ihn aus, wodurch sich Cr. benachtheiligt fand. Cr. erhält dafür 7 Morgen Feld. In dem langen Streit ergiengen Urtheile der Juristenfacultät zu Wittenberg und Leipzig. Den Cr. wird das Recht an Braunsberg zugesprochen. Ingelfingen klagt, daß nunmehr bei 80 Personen kein Kühlein und Schäflein mehr halten können. Auf Haßberg, Mühlberg, Lachenbühl, Braunsberger, wo I. und Cr. gemeinschaftlich Hut und Trieb haben, dürfen die Feld- und Holzbirnen nicht vorzeitig, sondern erst wenn sie reif sind, von Morgens 7–9 Uhr aufgelesen werden. Zum Salzwerk Niedernhall hatte Cr. 5 Morgen Feld um 400 fl. abgetreten. Dorfordnung v. 1593.

1600 Juli 2 verkauft Amorbach seinen Frucht- und Weinzehnten zu Cr. an Hohenlohe (Ingelf. Rezeßb. Wib. unrichtig 1597 1, 496).

1603 6. Okt. tritt Schönthal seine zins- und lehenbare Güter zu Cr. an Hohenlohe ab, auch die Hellergült der Pfarrei Bieringen. Ingelf. Rezeßb.

1612 ließ Graf Phil. Ernst von Hohenlohe in Criesbach einen Garten mit Gartenhaus und Heeg anlegen, wozu man die Güterstücke erkaufte. Ingelf. Akten.

1659 wird beschlossen, den Garten eingehen zu lassen, da die Verschickung des Gemüses nach Langenburg zu weitläufig sei, das Land wurde mit Hanf und Gerste angepflanzt. ib.

1681 ist das Gartenhaus ganz im Zerfall. ib.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 461. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_461.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)