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Gegen Sektirer war man streng. 1589 wurde Kaspar Kittel, Pfarrer von Augsburg, der dort wegen Flacianischer Lehre abgesetzt war und dann sich zu den Herren von Stetten nach Buchenbach begab, aus K. verweisen. Wegen Enterbung eines Wiedertäufers siehe oben.

Gegen die Pietisten ergieng 1741 ein scharfes Dekret, sie sollen von ihren Konventikeln lassen, widrigenfalls sie ins Gefängnis gelegt würden (K. Akten). 1827 erregte ein Vikar Hallberger durch seine Predigt die Gemüther.

Von kirchlichen Ordnungen ist noch zu erwähnen, daß 1687 die Thore während des Gottesdienstes so streng geschlossen wurden, daß man auch für dringende Fälle, z. B. Arznei für Kranke zu holen, nicht öffnete. Doch sagte man den Künzelsauern in der alten Zeit nach, es sei Mode an Sonntagen und Feiertagen Vieh zu kaufen (Bauer Coll.).

Für Leichen wurde 1663 vom Rath beschlossen, daß gewöhnliche Personen nur von 6, Geistliche, Beamte und sonstige „Standespersonen“ unter der Bürgerschaft von 8 Trägern hinausgebracht werden sollten.

Die Pfarrgefälle und Einkünfte verwaltete Komburg bis 1662. Von Hohenlohe wurde geklagt, daß Komburg den Pfarrern eine geringe Kompetenz gebe und solche Leute anstelle, die mit der geringsten Kompetenz zufrieden seien, und die kein Examen machen (Bauer Coll.). 1611 wurde beschlossen, das Pfarrgeld nicht an Komburg auszufolgen, es soll der Pfarrei erhalten bleiben (K. Akten). Über die Mittel der geistlichen Verwaltung in K. gibt eine Rechnung von 1635–36 Auskunft:

1. Beständige Hellergelder            41 fl. 4 Pf.,
2. für Gülthühner und Gänse 07 fl. 17 β,
3. für Wachs und Unschlitt 02 fl. 9 β 8 Pf.

Zehnten 5/6 zu Garnberg (1/6 von Stetten), zu Gaisbach 2/3, Künzelsau 1/3, Sindeldorf 1/4, Etzlinsweiler 1/3.

Heuzehnten 5/6 (1/6 hat Mainz) zu K., Etzlinsweiler, Hefenhofen, Gaisbach, Künzbach, Oberhof, Haag.

Weinzehnten 2/6 zu K. und eigenen Zehnten und Gültwein, 1/4 zu Sindeldorf.

Lämmerzehnten von Ober-Gaishof und Garnberg, kleinen Zehnten zu K., Garnberg, Gaisbach, 2/3 zu Unter-Gaishof, 1/3 zu Haag, Kubach, Künzbach, Etzlinsweiler, 1/4 zu Sindeldorf, Zinse aus hingeliehenem Kapital (6495 fl.) 324 fl. 26 β 9 Pf.

Gültwein, Handlohn, Todfall, Hauptrecht, Fruchtgülten, Flachs.

Davon gieng ab die Besoldung des Pfarrers mit 160 fl., 20 Viertel Dinkel, 1 Fuder 3 Eimer Wein, 10 Viertel Haber und Stroh, 140 fl. dem Kaplan nebst 20 Viertel Dinkel, 10 Viertel Haber, 30 Büschel Stroh, 10 Eimer Wein. Es übergab 1564 das Stift Komburg zum Gottesacker einen Garten außerhalb des Fleckens, welcher der Pfarrei gehörte, die Gemeinde gab dafür die Gült von einem Haus und Hofraithe gegenüber dem Pfarrhaus an die Pfarrei. Zur Friedhofkapelle wurden die Einkünfte der St. Wolfgangskapelle, welche gerne zum Aufbewahren von allerlei Geräth mißbraucht wurde (1603 bei Strafe verboten), nach Beschluß von 1608 verwendet (Bauer Coll.).

Die Heiligenpflege erwarb 1584 einen jährlichen Zins in Morsbach von 10 fl. um 200 fl., verkaufte 1615 eine große Wiese in der Weckklinge um 450 fl. an 4 K. Bürger, trat 1665 ihre Einkünfte zu

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 309. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_309.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)