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Bartenau Tochter, verkauft an Bete von Stetten. Wibel II, 217. W. F. 9. 61. (Bauer, Coll.).

Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts (nach Bauer Koll. seit 1390) sind neben Komburg die Hauptbesitzer von Künzelsau die Herren von Stetten, deren Geschichte unter Kocherstetten dargestellt ist. Ihr Besitz, der Komburger Lehen war, war einem starken Wechsel unterworfen.

Verkauf und Schenkung vermindern denselben. 1434 geben Zürch und Simon von Stetten ihre Güter, Gülten, Zehnten und Zinse zu K. an Komburg als Unterpfand (Bauer, Coll.)

Abt Ernfried von Komburg belehnt 1457 Konrad, Götz und Berthold von Stetten als Träger der Lehen Eberhards von Stetten mit Gütern und Eberhards Antheil am Schloß, ebenso 1462 Kaspar von Stetten und seine Brüder Wilhelm, Hans, Eberhard, Sigmund mit dem Lehen, das Hans von Stetten, Herolts Sohn, zu K. und Nagelsberg hinterlassen. (Weitere Lehenbriefe von Abt Andreas von 1473 und 1475 im Schloß Stetten’schen Archiv.)

1482 kauften Albrecht und Kraft von Hohenlohe von Götz von Stetten dessen halben Theil in Dorf und Mark Contzelsawe um 200 fl.

1484 Freitag nach Mauritius verkaufte Kilian von Stetten für 400 fl. den Theil von Künzelsau, welchen er von Zürch und Hans von Stetten erworben, und 1489 Petri Cath. die Antheile an Gericht und Obrigkeit, die er von seinen gen. Vettern erkauft, um 700 fl. an Erzb. Berthold von Mainz, so daß fortan Mainz zu den Ganerben gehörte. Doch behielt Kilian noch seinen Antheil, von dem er einen Theil an Bischof Lorenz von Würzburg 1499 verkaufte und 1502 an denselben seinen Theil an Bartenau, einen Hof und 1/28 am Gericht zu K. versetzte.

1514 aber verkaufte er seinen Theil an Bartenau an Graf Albrecht von Hohenlohe. Montag nach Nat. Mariä.

Zürch von Stetten zu Buchenbach verkaufte 1523 seines Vaters Gabriel Antheil am Schloß und der Kellerhofstatt an Albrecht von Hohenlohe, 1528 Gülten und Gefälle an Hall, 1551 Zinse, Rechte und Gerechtigkeiten an Würzburg, das schon 1533 von Christoph sen. und jun. und Simon von Stetten Zinse, Rechte und Gerechtigkeiten erworben hatte; nachdem Zürch von Stetten noch 1542 Lehen und Gerechtigkeiten und einen Theil an der Vogtei an Valentin von Berlichingen verkauft hatte, waren der Familie doch noch geblieben 1. Wälder, die 1644/46 an Künzelsauer Bürger verkauft wurden. 2. Besitzungen, Güter und Gefälle, welche 1700 an Graf Johann Friedrich von Hohenlohe-Neuenstein für 16.000 fl. auf Wiederlösung verkauft, 1716 eingelöst und 1722 am 22. März ganz an Komburg verkauft wurden, dem dieser Theil blieb bis 1802. 3. Das jus coepiscopale in Gemeinschaft mit Hohenlohe, an welches dieses Recht 1717 um 1000 fl. verkauft wurde. Mit dem 22. März 1717 trat Stetten aus der Reihe der Ganerben aus. (Bauer Coll. und Hammers Archivalien).

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 283. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_283.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)