Seite:Beschreibung des Oberamts Kuenzelsau I 185.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

an manchen Stellen Weideplätze übrig lassen, die der sonstigen Verwendung nicht fähig sind; der andere Grund liegt darin, daß auf der Höhe 1/4 des Brachfeldes nicht eingebaut wird, zu dem dann von der Ernte an das Stoppelfeld kommt. Einige Gemeinden haben bedeutende Weideplätze, wie z. B. Ebersthal. Endlich sind auch die eigenthümlichen Gemeinderechtsverhältnisse, nach welchen Ortsangehörigen das Halten von Schafen als Recht eingeräumt ist, daran schuld.

Die Schafhaltung wird entweder durch Pachtschäfer oder durch Schäfer, welche die einheimischen, d. h. den Ortsbürgern gehörenden Schafe hüten, ausgeübt. Im ersten Fall pachtet ein fremder Schäfer die Weide um ein gewisses Pachtgeld, wie z. B. in Westernhausen, Niedernhall, Ingelfingen, der Pferch gehört dann entweder der Gemeinde oder dem Schäfer, im letzteren Falle ist das Weidgeld höher, wie in Künzelsau. Im zweiten Fall, wenn ein Schäfer die Schafe der Ortsangehörigen hütet, richtet sich die Zahl der Schafe des einzelnen entweder nach der Morgenzahl, so daß z. B. auf 4 Morgen Besitz das Recht, 1 Schaf zu halten und durch den Gemeindeschäfer auf der Markung hüten zu lassen, kommt, wie z. B. in Belsenberg, Morsbach, Jungholzhausen. Oder ist die Schafhaltung Sache der Gemeinderechtsbesitzer, richtet sich also nicht nach der Größe des Grundbesitzes, wie in Weldingsfelden, Jagstberg, Zottishofen. Die Schafhalter sind dabei entweder in dem Besitz des Pferches oder der Pferch ist Eigenthum der Gemeinde. Es kommt noch eine weitere Art der Schafhaltung im Bezirk vor, in Nagelsberg, wo jeder Bürger ein Schaf halten darf, die Zahl der übrigen Schafe (von 2–8 Stücken) sich aber nach der Größe der Steuer richtet. Der Gemeindeschäfer bekommt von der Gemeinde, beziehungsweise den Gemeinderechtsbürgern Wohnung, einige Grundstücke, eine jährliche Belohnung an Geld oder Früchten und darf eine gewisse Anzahl Schafe (25) für sich noch mit denen der Gemeinde laufen lassen. Es treten natürlich auch Unannehmlichkeiten damit auf, namentlich wenn die Gemeinde keine Gelegenheit hat, eine Sommerweide auszuüben. Da müssen entweder die Schafe von den einzelnen Bürgern bis Jakobi zu Haus gefüttert werden (Kocherstetten), oder kann die Weide erst von Jakobi an verkauft werden (Ingelfingen).

Die Rasse ist Bastard, nicht fein, sondern sich mehr dem deutschen Schaf nähernd. Die Schafe sind von kräftigem Körperbau

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_185.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)