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Das schwierige Verhältnis zu den Herren von Berlichingen wurde durch Verträge 1217 und 1234 ausgeglichen, s. Berlichingen. Die Gefährdung des 50. Theils der Einkünfte, den Papst Innocenz III. 1216 von den Cisterzienzerklöstern forderte, wurde glücklich abgewendet, dagegen gab ihnen Honorius III. 1222 das Privilegium, daß sie de novalibus propriis manibus et sumtibus excultis Niemand Neugereutzehnten zu geben brauchten. Donauesch. Chr. und W. U. III, 130. Doch bedurfte es immer neuer Schutzmaßregeln von Päpsten, vom Kaiser Friedrich II. und seinem Stellvertreter Heinrich, um das Kloster im ungestörten Genuß seiner Einkünfte und der Schenkungen zu erhalten. 1222 22. Febr. sah sich der Papst Honorius genöthigt, den Erzbischof von Mainz mit dem Schutz des Klosters zu betrauen. W. U. III, 129. König Friedrich II. nahm das Kloster in des Reiches Schutz Mai 1225 und K. Heinrich befreite es von aller Heersteuer und allen Diensten 1226 7. September, W. U. III. 171, 199, desgleichen 1231 auch von der Salzsteuer. Böhmer Reg. 240. Der stete Wechsel der Äbte in den 30er Jahren des 13. Jahrhunderts weist auf innere Zerwürfnisse und finanzielle Nöthen hin. Darum gab Gregor IX. im Mai 1237 zwei Schutzbullen nach einander, die besonders gegen den Bischof von Würzburg gerichtet waren. Darnach durfte kein Mönch Geld aufnehmen oder hinleihen ohne Wissen des Abts und Konvents, es sei denn zu des Klosters Frommen. Kein Klostergut darf veräußert werden. Kein Bischof darf die Mönche vor die Synode laden noch den weltlichen Gerichten unterwerfen, noch sich in die Abtswahl mischen, ebensowenig für die Weihen im Kloster Geld verlangen. Bischöflicher Bann gegen das Kloster gilt nichts. Auch während des Interdikts darf Gottesdienst gehalten werden, W. U. III, 392. Das neugegründete Kloster Gnadenthal wurde dem Abt von Schönthal unterstellt.

Unter Abt Thomas kam eine harte Zeit für Schönthal. Schwere Schulden drückten das Kloster, die Gebäude zerfielen, die Mönche liefen auseinander und wurden in 20 Stifter vertheilt. Der Abt des Mutterklosters Maulbronn konnte nicht helfen und wandte sich deshalb an Abt und Konvent von Kaisersheim (Baiern), welche nun die Schulden bezahlten, die Gebäude herstellten und dafür 1283 vom Abt Sifrid von Maulbronn das Paternitätsrecht abgetreten erhielten. W. F. 1854, 81 ff. Papst Martin IV. befahl dem Dekan von Feuchtwangen 18. August 1283 dem Kloster wieder zu den ihm entzogenen Gütern zu verhelfen. St.A.

Bessere Zeiten waren unter Abt Walkun. Im März 1293 zog K. Adolf v. Nassau von Eßlingen her nach Schönthal und wurde mit großen Ehren empfangen und bewirthet, wofür der König dem Kl. die Privilegien K. Heinrichs von 1225 mit dem Zusatz bestätigte, daß von den Gütern, welche das Kloster dienstfrei empfangen, auch kein Dienst verlangt werden dürfe. St.A. Abt Walkun erwarb auch durch Vermittlung seines Vaters Werner v. Crailsheim die oberste Leitung und Visitation im Spital zu Dinkelsbühl. Der Schönthaler Chronist Kremer läßt das Schönthaler Hopfengarten vom Landgrafen Friedrich von Thüringen 1304 verbrannt werden. Es ist aber Hopfengarten in Thüringen gemeint.

Im Kampfe Ludwigs des Baiern und Friedrichs von Österreich blieb Schönthal letzterem treu, hatte aber deswegen viel per „nonnullos

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 797. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_797.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)