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für deren längern Einnahm und Ausgab sowohl, als auch

Viertens wohlmeynend dafür gewarnet, sich seine in Handen habende gerechte Conventions-Gelder, und 2 Löthigen Laubthaler, gegen die so oft ausser allen Umlauf gesetzte geringhaltige Kreuzer, gegen welche der Conventions-Thaler 3 fl. das 24 kr. Stück 30 kr., das 12 kr. Stück 15 kr. und der Laubthaler 3 fl. 22 kr. wehrt ist, nicht ferner durch die Geldwechsler aus den Händen reissen zu lassen, als ein für allemal keinen andern als denen bereits genugsam beygeschaften Kreis-Schlußmäßigen Kreuzern der Cours gestattet wird. Welches alles also gnädigst anbefohlener maßen hiemit wiederholter bekannt machet. Nürnberg, den 4 Febr. 1791.

 Johann Martin Förster,
Kaiserl. Rath, Hochfürstl. Bamberg- und Würzburgischer Münz-Rath, dann des Hochlöbl. Frk. Kreises General-Wardein.