Geleit auf zehn Jahre erneuerte. Mit dem so gewonnenen Gelde berichtigte der Erzbischof den Rückstand, und Dietrich von Cleve stellte ihm am 16. November 1331 eine Generalquittung aus.
Aber so leicht ließ sich der Herr von Cleve nicht wieder in seine alten Grenzen zurückweisen. Er hatte schon früher ein Schutz- und Trutzbündniß mit der Stadt Xanten geschlossen, in welchem die Verbündeten sich gegenseitig Hilfe und Beistand zusagten. Das Bündniß wurde am 12. Juli 1331 besiegelt, als der Graf noch Xanten als Pfand besaß. Die Quittung vom 16. November konnte es nicht vollständig lösen, und Cleve blieb in Xanten um so leichter mächtig und einflußreich, weil es viele Güter in der Gegend besaß. Darum setzte eine Sühne von 1381 nur im Allgemeinen fest, sowohl der Erzbischof als der Graf solle sein altes Recht in Xanten behalten.
Um sich seine Herrschaft zu sichern, kam der Erzbischof im Jahre 1389 plötzlich nach Xanten und umwallte die Stadt, in die er eine starke Besatzung legte. Vergebens versuchte der Graf, sie in einem plötzlichen Überfall zu überrumpeln. Im Friedensvertrage von 1392 wurde bestimmt, die Stadt Xanten mit all ihren Bürgern solle dem Erzbischof und dem Grafen gemeinsam gehören, nur die Geistlichkeit ungetheilt dem Erzbischof unterstehen. Beide Parteien suchten ihren Anhang zu stärken. Der Erzbischof bestätigte durch Urkunde von 1391 dem Stifte all seine Gerechtsame; der Graf aber bekräftigte 1394 der Bürgerschaft ihre Freiheiten.
Im Jahre 1415 verpfändete der Erzbischof dem Grafen Adolph von Cleve seinen Antheil an Xanten von Neuem, so daß der Letztere wieder auf eine Zeitlang alleiniger Herr der Stadt wurde und dadurch seinen Einfluß leicht verstärkte. Der Friedensschluß von 1418, der auf fünf Jahre den langwierigen Kriegen und Plackereien ein Ende setzte, bestimmte zwar wiederum, der Ort solle den beiden Fürsten gemeinsam gehören; aber der Verlust des Kölner Antheiles stand schon damals in sicherer Aussicht.
Zwei wichtige Ereignisse lösten den Knoten. Das erste war die Soester Fehde. Cleve war schon seit 1441 mit der Stadt Soest verbündet und hatte sie zum Abfall vom Erzbischof ermuthigt. Erbherzog Johann benutzte darum den Ausbruch des Krieges zwischen Soest und dem Erzbischofe, um Xanten gewaltsam zu erobern. Er zwang die Bürger, ihm zu huldigen, und bestätigte ihnen dann am 8. Juli 1444 ihre Privilegien und Gewohnheiten.
Das war ein gewaltiger Schlag gegen das Erzbisthum, das all seine Kraft gegen Soest zu verwenden hatte. Aber die clevische Politik hatte zu einer noch gefährlicheren Waffe gegriffen. Erzbischof Dietrich II., Graf von Mörs, stand zum Gegenpapste Felix V., Herzog Adolph und sein Erbe Johann aber hielten zu Eugen IV. und baten ihn, ihre Landestheile, welche der Jurisdiction des Erzbischofes von Köln unterständen, von den schismatischen Umtrieben zu befreien und ihnen zu erlauben, sich vom Bischofe von Utrecht einen Landesbischof weihen zu lassen, der dem rechtmäßigen Papste gehorchen werde.
Eugen IV. gewährte ihnen Alles, und so betraute der Bischof von Utrecht den Bischof Johann von Cork mit der Jurisdiction über die clevischen
Stephan Beissel: Die Victortracht des Jahres 1464 In: Die Bauführung des Mittelalters. Studie über die Kirche des hl. Victor zu Xanten. Freiburg im Breisgau: Herder, 1889, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beissel_%E2%80%93_Die_Victortracht_des_Jahres_1464.djvu/07&oldid=- (Version vom 31.7.2018)