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„Thue mich nit vermelden[1], ich sag dir die Wahrheit bald;

10
Er ist gen Grüningen ze jagen, er ist ze Grüningen im Wald.“ –


„Ist er gen Grüningen ze jagen, ei, jagt er in’s Grüningers sein Hag,
So soll ihm das Leben nit länger stahn, als auf den heutigen Tag.“

„Und soll ihm sein Leben nit länger stahn, als auf den heutigen Tag,
Ei so erbarm sich Gott im Himmel, daß ich ihn verrathen hab!“ –

15
Da der Graf in den Wald hinaus kam, schlaft der Herre unter der Lind’:

„Auf Knechte, lieber Knechte mein, erschieß mir ihn geschwind!“

„Ich will ihn nit verschießen, will eher ihn leben lan;
Ich will ihn lassen genießen, daß ich bei ihm gedienet han.“

„Ach Herre, lieber Herre mein, wem befehlet Ihr Euer Kind?“

20
„Ich befehl sie Gott dem Allmächtigen, er weiß schon von wem sie sind.“


„Ach Herre, lieber Herre mein, wem befehlet Ihr Euer Gut?“
„Ich befehls den armen Leuten, die Reichen hand schon genug!“[2]

„Ach Herre, lieber Herre mein, wem befehlet Ihr Euer Weib?“
„Ich befehl sie dem Grafen Friederich, der war ihr allzeit lieber als ich!“

25
„Ach Herre, lieber Herre mein, wem befehlet Ihr Euer Schloß?“

„Ich befehls den Feuerflammen, die hoch oben zu den Baien auslangen.“

„Ach Knechte, lieber Knechte mein, zieh’ auf dein Armbrust groß,
Und schieße mir den Herren mit seinen Jagdhunden todt.

Altes Volkslied.

  1. Durch Ausplaudern verrathen.
  2. Vergleiche mit dieser und der vorhergehenden Strophe die änlichen im Volksliede „Hans Steutlinger“ unter den Freiburger Sagen.
Empfohlene Zitierweise:
August Schnezler (Hrsg.): Badisches Sagenbuch 1. Band. Kreuzbauer und Kasper, Karlsruhe 1846, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Badisches_Sagenbuch_125.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)