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Sept. 17.
Purpur kleiden dürfen, nicht aber Helden, tapfere, kriegserfahrene Männer, die von Glauben und Liebe erfüllt, gottesfürchtig, und aller Tugend voll sind! Was darf man noch für eine schmähliche Beleidigung halten, wenn dieses keine ist[1]?

„Wo bleibt aber, fragte ich, des Kaisers Wort? Wo des Kaisers Zusage? Denn da ich Abschied von ihm nahm, bat ich ihn, daß er mir gestatten möge, zur Ehre meiner Kirche um einen gewissen Preis kostbare Stoffe zu kaufen. Er aber sagte: Kauf, was du willst und so viel dir gefällt; indem er also ποιότητα ϰαὶ ποσότητα, die Beschaffenheit und die Menge der Stücke mit diesen Worten berührte, setzte er durchaus keinen Unterschied hinzu, daß er etwa gesagt hätte: ausgenommen diese und jene. Zeuge dafür ist der Hofmarschall Leo, sein Bruder, Zeuge auch der Dolmetsch Evodisius, Johannes, Romanus; Zeuge endlich bin ich selbst, da ich auch ohne Dolmetsch wohl verstand, was der Kaiser sprach.“

„Aber, sagten sie, dieses sind ϰωλυόμενα d. h. verbotene Gegenstände, und als der Kaiser so sprach, wie du behauptest, konnte es ihm gar nicht in den Sinn kommen, daß du auch nur im Traume an solche denken würdest. Denn so wie wir den anderen Völkern an Reichthum und an Weisheit überlegen sind, so müssen wir uns auch durch die Kleidung vor ihnen auszeichnen; damit die, welche einzig vor allem mit hohen Eigenschaften von Gott begnadet sind, auch eine Kleidung haben, die an Schönheit einzig in ihrer Art ist.“

55. „Einzig in seiner Art, erwiederte ich, kann ein solches Kleid unmöglich sein, da bei uns gemeine Weiber[2] und Mandrogeronten[3] diese Stoffe tragen.“

„Woher, fragten sie, bekommet ihr die?“

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Liudprand: Aus Liudprands Werken. Verlag der Dyk’schen Buchhandlung, Leipzig 1890, Seite 168. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Aus_Liudprands_Werken.pdf/188&oldid=- (Version vom 1.5.2023)
  1. Terenz, Andria I, 5, 2.
  2. obolariae mulieres, sonst diobolares genannt.
  3. Gaukler, aus dem Querolus, wie L. Havet ausgefunden hat; s. Neues Archiv IV, 210.