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Stolpen residirte, nicht eher ruhte, bis er es dahin gebracht hatte, dass Hohenstein unter meissnische Hoheit kam. Friedrich der Sanftmüthige nahm es im Jahre 1444 nach vieler Mühe ein und liess sich huldigen, und dies blos angeblich deshalb, damit die Fürsten zu Sachsen des Gebirges vom Böhmer Walde besser sich bemächtigen könnten; allein die Haupttriebfeder war wohl die, um auf diese Weise Kaiser Karl IV. das Gleichgewicht zu halten, weil dieser in Meissen viele Güter kaufte, und wie es schien in der Absicht, solche der böhmischen Landeshoheit zu unterwerfen.

Die darüber entstandenen Streitigkeiten wurden im Jahre 1459 im Egerschen Vertrage und 1482 gütlich, auch für Sachsen vortheilhaft beigelegt, doch so, dass Hohenstein, Wehlen, nebst mehreren Städten und Schlössern im meissner Lande, böhmische Afterlehen bleiben sollten. Vermöge des letzteren zu Torgau im Jahre 1452 abgeschlossenen Vergleiches setzte Kurfürst Friedrich einen Amtshauptmann nach Hohenstein, und die Birken von der Duba scheinen sich seit dieser Zeit nicht mehr in Hohenstein aufgehalten zu haben.

Erst im Jahre 1463 finden wir wieder einen Hinko Birken von der Duba in hiesiger Pflege, welcher mit Friedrich von Oelsnitz über die Burg Rathen in Fehde gerieth. Ihm gaben die Kurfürsten Ernst und Herzog Albrecht Hülfsvölker, er nahm die Burg Rathen ein und schleifte das feste Schloss im Jahre 1468.

Nach dem Tode des letzten Birken von der Duba (1470) kam Hohenstein am Ende des 15. Jahrhunderts an den Herzog Albrecht von Sachsen, der es seinem Ober-Marschall Heinrich von Schleinitz im Jahre 1486 schenkte und zwar deshalb, weil von Schleinitz dem Herzoge Georg, Albrechts Sohn, die polnische Prinzessin Barbara zur Braut geworben hatte.

Diesem Schleinitz gehörten zu gleicher Zeit die böhmischen Herrschaften Schluckenau, Tollenstein, Heinsbach und die Oberlausitzer Herrschaft Pulsnitz. Die sämmtlichen von Schleinitzischen Besitzungen, die bis an die Dobrilugker Klostergrenzen sich ausdehnten, nannte man damals gewöhnlich das Schleinitzer Land.

Heinrichs von Schleinitz Söhne überliessen im Jahre 1524 Hohenstein käuflich an Ernst von Schönburg dem Jüngern, welcher im Jahre zuvor auch die Herrschaft Wehlen erworben hatte.

Beide Familien, die von Schönburge und die von Schleinitze hatten aber bald einen solchen Hass gegenseitig auf sich geworfen, dass in Folge dieses Hasses die heftigsten Streitigkeiten entstanden, weshalb Ernst von Schönburgs unmündige Söhne im Jahre 1543 die Pflege Hohenstein mit Lohmen und Wehlen gegen das ihnen bequemer gelegene Penig, Wechselburg und Zinneberg an den Herzog Moritz von Sachsen vertauschten, und seit dieser Zeit sind die Pflegen Hohenstein mit Lohmen stets bei Sachsen geblieben.

Hohenstein selbst wurde nach dieser Abtretung der Sitz eines Amtes, welches in das Vorder- und Hinteramt und in das Niederamt Lohmen zerfiel, und als solches bis zur neuen Gerichtsorganisation vom Jahre 1856 bestand.

Hohenstein diente früher auch eine Zeit lang als Staatsgefängniss und das Sprichwort:

„Wer da kommt nach dem Hohenstein,
„Der kommt selten wieder heim“,

beweist, dass man diesen Ort nicht wenig fürchtete. So drohte der Bürgermeister Rauscher in Leipzig dem bekannten Doctor Peucer, als er, des Kryptokalvinismus verdächtig auf der Pleissenburg sass, man werde ihn, wenn er seinen Sinn nicht ändere, nach Hohenstein führen und ihn da in einem unterirdischen Gefängnisse und finsteren Loche durch Gestank, Unflath und giftiges Gewürm elendiglich umkommen lassen.

Auch mehre in der Kirchengeschichte merkwürdige Gelehrte wurden hier hinter Schloss und Riegel gehalten, wie z. B. Hieronymus Emser, Professor Meyer, Doctor Kratz; dann ein vergeblicher Silbermacher Wolf von Merbitz und andere. Unter diesen ist vorzüglich noch zu erwähnen Baron von Klettenberg, dessen Gefängniss heute noch der Klettenberg genannt wird.

Die ehemaligen sächsischen Regenten besuchten Hohenstein oft, um hier zu jagen und Lachse zu stechen. In den nahen Forsten gab es ausser dem gewöhnlichen Wild auch nicht selten wilde Katzen, Luchse, Wölfe, selbst Bären. Kurfürst August, Johann Georg I. und Friedrich August I. scheinen den Aufenthalt zu Hohenstein besonders geliebt zu haben, da sie hier eigenes Tafelgeschirr und Betten hielten.

Kurfürst Christian II. liess im Jahre 1609 einen eigenen Bärengarten anlegen. Er befand sich in dem, von fürchterlichen Felswänden gebildeten Abgrunde gleich hinter dem Schlosse. Die Bären pflanzten in demselben sich über 150 Jahre lang fort.

Nach der Stadt zu waren Fänge angebracht, wo man sie in Kästen lockte und dann nach Dresden oder Sedlitz zum Hetzen brachte.

Im Jahre 1756 wurden diese Bären sämmtlich erschossen, weil sie öfters über die Mauer kletterten und in den Wäldern überhaupt viel Schaden anrichteten.

In diesem Thiergarten beschloss auch der gezähmte Bär, gleichsam als Gefangener, sein Leben, welcher dem König Friedrich August I. einstmals gefährlich wurde.

Dieser Fürst hatte das Thier auf seinem Zimmer erzogen und gab sich mit demselben wie mit einem Hunde ab. Einst mochte von dem Könige diesem Thiere zu viel zugemuthet worden sein, dasselbe verstand Unrecht und würde den König erwürgt haben, wenn derselbe sich nicht durch einen Tisch vertheidigt und den Bären mit einem Hirschfänger schwer in den Kopf verwundet hätte. Hohenstein wurde nach diesem Vorfalle das Exil dieses Bären.

Von Hohenstein versuchte einst ein Gefangener zu entfliehen, indem derselbe aus seinem Bettstroh ein langes Seil geflochten hatte, um mittelst desselben über die senkrechten Felswände in den Abgrund zu steigen. Aber das Seil war noch zu kurz, weshalb der Fliehende einen Sprung versuchte, welcher misslang; denn er brach beide Beine. Das Seil wird heute noch auf Hohenstein aufbewahrt und ist 20 Ellen lang.

Die zum Schlosse gehörige Oeconomie bildet eines der grössten königlichen Staatsgüter.

Im Jahre 1765 wurde mit der Oeconomie eine ausgezeichnete Schäferei verbunden, indem von den 200 Stück spanischen Schafen 100 Stück hieher kamen, welche im Jahre 1768 und 1778 noch vermehrt wurden und denen sogar spanische Schafknechte und Hunde beigegeben waren. Im Jahre 1768 wurde auch mit dem Gute eine besondere Schäferschule verbunden, die aber später nach Rennersdorf verlegt ist. Der Hauptschäferei zu Rennersdorf ordnete man die kleinern unter; verband auch damit jene zu Hohenstein unter eine Behörde, welche in der wegen Veredlung[WS 1] der Schäferei im Königreich Sachsen verordnete Commission besteht, die 1819 Oberhofgerichtsrath Graf von Hohenthal auf Glauschnitz dirigirte.

Der Segen dieser Stammschäfereien ist in Sachsen zu bekannt, als dass man hier nöthig hätte, sich ausführlicher darüber zu verbreiten. Und nicht allein nach dieser Seite hin hat die Landwirthschaft seit Jahren viel

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Verediung
Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen II. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1856, Seite 180. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_II.djvu/270&oldid=- (Version vom 17.1.2018)