Ferner lehrt der Vergleich von (Id, IIId) mit den Gl. (I, III) des § 48, daß in diesen Gleichungen den Vektoren
dort, hier die Vektoren
und
entsprechen. Es liegt somit nahe, diese Vektoren beim Übergang zu
folgendermaßen zu transformieren:
(265)
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Nimmt man dies an, so gehen die Gleichungen (Id, IIId) durch die Lorentzsche Transformation in die Grundgleichungen für ruhende Körper über:
(I’d)
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(III’d)
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falls beim Übergang von dem gleichförmig bewegten System
zum ruhenden System
sich noch die Größen
in
so umrechnen, wie gemäß (257, 257a, b) in §48 die Größen
und
in
und
sich transformierten:
(266)
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(266a)
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(266b)
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da das ganze System
sich mit der Geschwindigkeit
parallel der
-Achse bewegt, so kann man einfacher schreiben:
(267)
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(267a)
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In dem ruhenden System
gelten nun die Feldgleichungen, die aus (I’d bis IV’d) durch Einführung der Beziehungen
(268)
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hervorgehen. Die ersten beiden dieser Beziehungen ergeben