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feststellen kann, falls die Lorentzsche Kontraktionshypothese zutrifft, und falls der Gang einer im bewegten Systeme festen Uhr durch die Bewegung in dem Verhältnis (246c) abgeändert wird, wie wir am Schlusse des vorigen Paragraphen forderten.

Wir betrachten zunächst das durch den Weltenraum bewegte System; der in ihm feste Beobachter bewegt sich mit der Geschwindigkeit parallel der -Achse, die Uhr mit der Geschwindigkeit in beliebiger Richtung. sei die Zeit eines Zeigerumlaufes (Mondumlaufes), welche ein mit der Uhr (dem Jupiter) bewegter Beobachter wahrnehmen würde, gemessen in der „allgemeinen“ Zeitskala. Unser Beobachter, der sich mit einer anderen Geschwindigkeit bewegt, nimmt jedoch eine andere „allgemeine“ Zeit des Umlaufs wahr. Diese bestimmt sich aus dem Dopplerschen Prinzip; dabei ist die Formel (75c) des § 14 anzuwenden, welche sich auf den allgemeinen Fall bezieht, wo sowohl die Lichtquelle wie der Beobachter sich bewegt. Sie ergibt, bei entsprechend geänderter Bezeichnung:

Der Kontraktionshypothese zufolge ist das Körpersystem infolge seiner Bewegung parallel der Bewegungsrichtung im Verhältnis kontrahiert. Geht man nun mit Hilfe der Lorentzschen Transformation zum System über, so bedeutet dies eine Streckung parallel der Bewegungsrichtung, im Verhältnis . Hierdurch gelangt man zu derjenigen Konfiguration zurück, welche dem Systeme bei fehlender Translationsbewegung im Weltenraume zukommen würde. Das System ist also mit dem materiellen Systeme im Falle der Ruhe identisch.

Im Systeme ruht nun der Beobachter, während die Uhr sich mit der Geschwindigkeit bewegt. Hier ergibt die Anwendung des Dopplerschen Prinzips:

(252a)

Dabei ist die Umlaufszeit des Zeigers der bewegten Uhr,