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hätte nur für die Vollziehung des Urtheils der Schulcommission zu sorgen, und derselben die Klagen der Lehrer, oder gegen Lehrer zu hinterbringen. Das ist freylich ein mühseeliges und oft verdrießliches Amt, aber dafür wird der Director auch gut salarirt, und das Schulpolizeygericht muß ihn in allen Stücken unterstützen.

Der Director muß sich nicht das Ansehen eines Allwissers und eines despotischen Regenten geben. Durch das Eine machet er sich lächerlich, und durch das Andere verhaßt. Bloß für die Erhaltung der Schulpolizey muß er wachen.

Was für Vortheile hat das Beysammenwohnen der sämmtlichen Gymnasiumsprofessoren und ihres Directors? So fragte einst ein reisender Fremder irgendwo den Director, und dieser antwortete: parce qu’ils sont encore très jeunes gens, im Beyseyn einiger Professoren. Der Fragende lachte, die Professoren, von denen einige älter oder wenigstens von gleichem Alter


    [592] der Sache, entweder drey Tage lang in den akademischen Kerker zu gehen, oder am nächsten Sonntage unter der Messe und Predigt in Gegenwart aller Gymnasiumsstudenten herauszuknieen (eine ehemahlige Kirchenstrafe für Ehebrecher,) oder aus der Schule zu bleiben. Der Student wählte das letztere.