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Jahrmärkten, wie jeden andern Krämer zu betrachten habe, dem man die Freyheit seine Waaren feilzubieten, ohne besondere Rücksicht auf ihre Beschaffenheit, gönne. – Hätte er freylich, wie die andern fremden Krämer, bloß solche Sachen feil, von deren Güte, schlechten und schädlichen Gehalt, sich schon der gemeine Mann bey genauer Betrachtung leicht überzeugen, und sie also nach diesem Befund, so wie er es für gut hält, kaufen und verwerfen kann – oder wäre dieses allemahl so schnell und sicher durch Untersuchungen der Policey, wie in andern Fällen, auszumitteln, so ließe sich dieser Einwurf allerdings hören – da aber beydes auf die Arzneyen der Quacksalber nicht anwendbar ist, wie Sachverständige zugeben werden, so können ihnen auch die Rechte der andern Krämer nicht zu gute kommen.

Zweytens wendet man vielleicht ein, daß manche Quacksalber und herumziehende Ärzte, wenn schon nicht würdig, doch oft sehr bedürftig wären, und also beym Erwerb ihres Stückchen Brods auf einige Nachsicht Anspruch hätten, besonders da sie doch alle nicht so ganz elend wären, und der Schaden, den sie stiften sollen, nicht so sichtbar in die Augen fiele. – Was das letztere betrifft,