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wird leicht ermessen können, daß auch hierin kein wünschenswürdiges Merkmahl gesucht werde.

 c) Das Abfallen eines in das Licht eingesteckten Stückchen Gelds. Hier treten gleiche Bedenklichkeiten ein, wie im vorhergehenden Falle.

 d) oder man schickt den Gemeind-Diener an einen ihm angegebenen Ort. Bey seiner Zurückkunft klopft er an die Thür, und hierin liegt das Zeichen: daß nun dem, der das höchste Gebot gesetzt hat, zugeschlagen werden müsse.

 Es mag seyn daß es dergleichen Signale mehrere gibt, die mir unbekannt blieben. So viel kann ich mit Zuverläßigkeit versichern: ich sah mehrere bey der angegebenen Weise sich wohlfeile Grundstücke erwerben, noch mehrere aber, die sich hier durch unvorsichtiges Streichen sammt den Ihrigen zu Grund richteten. Letzteres bringt oft die unglücklichen Folgen hervor, deren Anblick mir das Innere meines Herzens angreift. Ein Privatmann hat z. B. erst vor 8 bis 10 Jahren für mehrere hundert auch tausend Gulden Güter über den Wehrt erstrichen. Aus eigenen Mitteln konnte er den Kaufschilling nicht bestreiten, er nahm also Gelder dazu