Achter Abschnitt. §. 100.
§. 100.
Wirkung sämmtlicher Theilchen auf ein Theilchen . Riemann’s Gesetz.
Um die Wirkung sämmtlicher elektrischer Theilchen auf das eine Theilchen zu untersuchen, haben wir zu setzen
(1)
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wenn V die elektrostatische Potentialfunction der Theilchen auf den Punkt bezeichnet. Was betrifft, so sind die beiden Hypothesen (§§. 96 u. 98) zu unterscheiden. Nach Weber’s Formel ist
(2a)
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nach Riemann’s Formel dagegen
(2b)
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Wir wollen die letztgenannte zuerst behandeln. Werden in (2b) die Quadrate ausgerechnet, so zerlegt sich D in drei Bestandtheile, nemlich:
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Bezeichnen wir die Geschwindigkeit des Teilchens mit , die Geschwindigkeit des Theilchens mit , so lässt sich kürzer schreiben:
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