Sechster Abschnitt. §. 89.
Wir können nun auf die Gleichungen (1) des §. 78 zurückgehen. Durch sie lässt sich der Ausdruck (5) des vorigen Paragraphen so transformiren:
(1)
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Hier erscheint es zweckmässig, die Integration nach Theilen anzuwenden. Wir erhalten
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Um das bestimmte Integral zu ermitteln, hat man auf beiden Seiten die Grenzen einzusetzen. Dabei verschwindet rechts der vom Integralzeichen freie Bestandtheil. Denn es ist für sowohl als gleich Null. Man erhält also
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In derselben Weise lassen sich die übrigen Bestandtheile auf der rechten Seite von (1) umformen. Es ergibt sich danach
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Die Integration ist noch zu vereinfachen. Es sind nemlich die Differenzen
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