Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen: Pannewitz am Taucher

Textdaten
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Autor: S. Oehme
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Titel: Pannewitz am Taucher
Untertitel:
aus: Markgrafenthum Oberlausitz, in: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen. Band 3, Seite 137–138
Herausgeber: Gustav Adolf Poenicke
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1854–1861
Verlag: Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Commons und SLUB Dresden
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Pannewitz
Pannewitz


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Pannewitz
am Taucher

wendisch Panjetzy, liegt 3 Stunden westlich von Bautzen, links ab von der Strasse nach Kamenz, am Taucherwalde, einer aus schönem Laubholz bestehenden Waldung, in welchem man einen fünfeckigen heidnischen Altar fand, der noch jetzt auf dem Taucher Kirchhof bei Bautzen zu sehen sein soll. Im Mittelalter stand in diesem Walde auch eine der Maria geweihte Kapelle, welche aber wegen Unfugs der Wallfahrenden abgebrochen und im Jahre 1523 ebenfalls auf dem sogenannten Taucher Kirchhof bei Bautzen versezt wurde. Dort ist sie aber verfallen.

Der Name des Ortes und Gutes Pannewitz kommt wohl unstreitig von einem Pan, Ban, Herrensitz her, eine Benennung, die polnisch mit Pan, deutsch Herr, kroatisch Ban übersetzt wird.

Von Pan, Ban, Herr kommen die Supaniengüter an der Saale im westlichen Theile des alten Sorbenlandes vor. Supania ist slavischen Ursprungs und sollte eigentlich Zupania geschrieben werden, weil es von Zupa, d. i. ein bewohnter Strich Landes hergeleitet und der darüber gesetzte Richter oder Voigt von den Serviern Zupanus genannt wird. Als bekannt kann aber angenommen werden, dass die Wenden ihre Länder in gewisse Distrikte und Kreise abzutheilen pflegten. Diesen Gebrauch behielten auch die Sorben und andern Wenden, als sie in hiesige Gegend kamen, und sich deren bemächtigten, bei. Eine solche Zupania war bei den Sorben-Wenden ganz dasselbe, was bei den alten Deutschen mit Gowe − Gau − bezeichnet wurde.

Soviel steht fest, dass Zupania ein kleiner oder grösserer Landesstrich war, darüber war ein Supan, Voigt oder Richter gesetzt, um Recht und Gerechtigkeit zu pflegen, um polizeiliche Ordnung zu handhaben. Für seine Bemühungen erhielt ein solcher Richter einige Freiheiten, z. B. einen Erbkretzscham mit zwei oder mehrern Hufen Landes, worauf der Richterdienst erblich haftete, so dass dieser Dienst nicht von dem Gute getrennt werden konnte. Eine solche Wohnung hiess die Supanie, welche später mit dem Namen „Erbrichterei“ belegt wurde. Dieses Verhältniss mag auch in Pannewitz vorgewaltet haben, was sich daraus herleiten lässt, dass der hiesige Erbkretzscham zum Gute gehörte.

In späteren Zeiten hat ein Adelsgeschlecht von dem Orte seinen Namen entlehnt. Ein Hans von Pannewitz kommt 1498 als Amtshauptmann im Budissiner Kreise vor.

Bis zum Jahre 1550 besassen die von Pannewitz das Hauptgut Königswartha.

Dieses Geschlecht blüht heute noch. Vorzüglich hat dasselbe in Mark-Brandenburg und in der Niederlausitz, und im Cottbusser-Kreis schöne Güter, in der Oberlausitz besitzt es nur das Gut Niedergerlachsheim.

Die späteren Nachrichten über Pannewitz fehlen. Als erster bekannter Besitzer erscheint uns im Jahre 1650 Heinrich Otto von Zeschwitz, welcher im Jahre 1671 seine Besitzung an Herrn Wolf Rudolph von Carlowitz verkaufte. Bei dieser Familie blieb Pannewitz bis zum Jahre 1706. [138] Im darauf folgenden Jahre acquirirte von Christoph Gottlob von Carlowitz, das Gut der Klostervoigt von Marienstern, Herr Johann Christian von Heldreich, von welchem es in die Hände des Herrn Gottlob Ernst Ehrenreich von Seidewitz kam und zwar im Jahre 1716. Dann wurde 1720 Herr Hauptmann Johann Carl von Schönberg damit beliehen. Nach dessen Ableben erbte es seine Witwe Friederike Sophie geb. von Löben, die es 1725 ihrer Schwester Eleonore von Löben hinterlies.

Im Jahre 1749 überkam Pannewitz Johann Heinrich Simonis auf Wittwitz, Königl. Polnischer Churfürstl. Sächsischer Geheimer Kriegsrath. Derselbe erhielt ganz bevorzugte Allodial-Gerechtigkeit. Nach seinem Ableben übernahm im Jahre 1768 die Wittwe desselben, Maria Elisabeth Simonis geb. d’Orville das Gut Pannewitz, von welcher es an deren Bruder, den Churfürstl. Major d’Orville von Löwenklau überging. Im Jahre 1790 war Maxmilian Rudolph Hiob von Uechteritz auf Obersohland im Besitze des Gutes und 1794 kam es an Ernestine von Sahla geb. von Burgsdorf. Dann folgte im Jahre 1805 Frau Charlotte Friederike von Herrmann geb. Cichorius als Besitzerin, von welcher es 1812 Herr Johann Gotthelf von Herrmann erbte.

Im Jahre 1831 wurde Christiane Emilie Mathilde verehel. Schwarz geb. Küstner damit beliehen, welche schon 1836 solches an Herrn Herrmann Friedrich von Damnitz verkaufte. Letztrer überlies es wieder anderweit im Jahre 1838 an Herrn Johann Samuel Vetter, dessen Schwiegersohn Herr Ernst Moritz Klare seit dem Jahre 1850 damit beliehen ist und es dermalen noch besitzt.

Die Rittergutsgebäude sind von dem früheren Besitzer Simonis neu angelegt und in neuem Styl erbaut. Sie liegen nach Westen und gewähren ein prächtiges Bild.

Das Gut selbst enthält 139 Acker, 152 □R. und hat 3811,28 Steuereinheiten.

Pannewitz ist mit Taschendorf, Grosshänichen, Utzschowitz, Lehndorf, Kleinhainichen, Judlitz, Buchholz, Bucka, Glaubnitz, Kaschwitz, Neustädtel nach Uhyst eingepfarrt.

Die Collatur steht dem jedesmaligen Besitzer von Uhyst zu. An der Ostseite des Dorfes Uhyst in der sogenannten Michausgasse, einem nach dem Taucher führenden Hohlwege, befindet sich der sogenannte Hungerbrunnen, dessen Vertrocknung theure Zeit anzeigen soll.

Die ganze Flur Pannewitz hält 251 Acker, 347 □ Ruthen mit 5,200,29 Steuereinheiten. Die Ortsfluren grenzen in Westen am Taucherwald, in West-N. an Kleinhänichen, in Norden an Utschkowitz, in N.-O. an Dobernitz, in Süden an Grosshänichen.

Pannewitz hat bis in den Taucherwald ¼ Stunde, in das Kirch- und Schuldorf Uhyst ½ Stunde, nach Kleinhänichen ¼ Stunde, nach Dobernitz ¼ Stunde, nach Grosshänichen ¼ Stunde, nach Bischofswerda 1½ Stunde, nach Elstra 2 Stunden, nach Camenz 2 Stunden, nach Budissin 2½ Stunden.

Der ganze Ort Pannewitz mit Rittergut bekennt sich zur evangelischen Lehre: Der Ort selbst gehört zum Wendischem Sprachgebiet.

Der ganze Ort mit Rittergut gehört jetzt zum Gerichtsamt Bischofswerda, zum Bezirksgericht − zur Amtshauptmannschaft − zum Regierungsbezirk Bautzen, und zählt mit seinen 19 bewohnten Gebäuden und 21 Familienhaushaltungen, 101 Bewohner.

S. Oehme.