Seite:Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III.djvu/204

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Pannewitz
am Taucher

wendisch Panjetzy, liegt 3 Stunden westlich von Bautzen, links ab von der Strasse nach Kamenz, am Taucherwalde, einer aus schönem Laubholz bestehenden Waldung, in welchem man einen fünfeckigen heidnischen Altar fand, der noch jetzt auf dem Taucher Kirchhof bei Bautzen zu sehen sein soll. Im Mittelalter stand in diesem Walde auch eine der Maria geweihte Kapelle, welche aber wegen Unfugs der Wallfahrenden abgebrochen und im Jahre 1523 ebenfalls auf dem sogenannten Taucher Kirchhof bei Bautzen versezt wurde. Dort ist sie aber verfallen.

Der Name des Ortes und Gutes Pannewitz kommt wohl unstreitig von einem Pan, Ban, Herrensitz her, eine Benennung, die polnisch mit Pan, deutsch Herr, kroatisch Ban übersetzt wird.

Von Pan, Ban, Herr kommen die Supaniengüter an der Saale im westlichen Theile des alten Sorbenlandes vor. Supania ist slavischen Ursprungs und sollte eigentlich Zupania geschrieben werden, weil es von Zupa, d. i. ein bewohnter Strich Landes hergeleitet und der darüber gesetzte Richter oder Voigt von den Serviern Zupanus genannt wird. Als bekannt kann aber angenommen werden, dass die Wenden ihre Länder in gewisse Distrikte und Kreise abzutheilen pflegten. Diesen Gebrauch behielten auch die Sorben und andern Wenden, als sie in hiesige Gegend kamen, und sich deren bemächtigten, bei. Eine solche Zupania war bei den Sorben-Wenden ganz dasselbe, was bei den alten Deutschen mit Gowe − Gau − bezeichnet wurde.

Soviel steht fest, dass Zupania ein kleiner oder grösserer Landesstrich war, darüber war ein Supan, Voigt oder Richter gesetzt, um Recht und Gerechtigkeit zu pflegen, um polizeiliche Ordnung zu handhaben. Für seine Bemühungen erhielt ein solcher Richter einige Freiheiten, z. B. einen Erbkretzscham mit zwei oder mehrern Hufen Landes, worauf der Richterdienst erblich haftete, so dass dieser Dienst nicht von dem Gute getrennt werden konnte. Eine solche Wohnung hiess die Supanie, welche später mit dem Namen „Erbrichterei“ belegt wurde. Dieses Verhältniss mag auch in Pannewitz vorgewaltet haben, was sich daraus herleiten lässt, dass der hiesige Erbkretzscham zum Gute gehörte.

In späteren Zeiten hat ein Adelsgeschlecht von dem Orte seinen Namen entlehnt. Ein Hans von Pannewitz kommt 1498 als Amtshauptmann im Budissiner Kreise vor.

Bis zum Jahre 1550 besassen die von Pannewitz das Hauptgut Königswartha.

Dieses Geschlecht blüht heute noch. Vorzüglich hat dasselbe in Mark-Brandenburg und in der Niederlausitz, und im Cottbusser-Kreis schöne Güter, in der Oberlausitz besitzt es nur das Gut Niedergerlachsheim.

Die späteren Nachrichten über Pannewitz fehlen. Als erster bekannter Besitzer erscheint uns im Jahre 1650 Heinrich Otto von Zeschwitz, welcher im Jahre 1671 seine Besitzung an Herrn Wolf Rudolph von Carlowitz verkaufte. Bei dieser Familie blieb Pannewitz bis zum Jahre 1706.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/204&oldid=- (Version vom 2.10.2016)