Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen: Hopfgarten
liegt mit den übrigen 4 Orten: Oberfrankenhain, Niederfrankenhain, Hermsdorf und Ottenhain zwischen 3 Landstädten, zwischen Geithain, Lausigk und Frohburg und ziemlich in gleicher Entfernung von allen 3 Städten.
Die Orte sind von Colonisten aus dem Frankenlande angelegt, welche der Sohn des Grafen Wieprecht von Groitzsch hierher führte. Für die Anlegung in späterer Zeit sprechen auch die deutschen Namen der Dörfer und der geringere Boden, da der bessere Boden schon früher von den Sorben-Wenden in Beschlag genommen und angebaut worden war.
Der Ort Hopfgarten selbst hält 10 Güter, 32 andere Häuser und 260 Einwohner.
Das Rittergut hat ein prächtiges ansehnliches Schlossgebäude mit schönen Thurm, und ist hinsichtlich des Areals gar nicht unbedeutend. Eignet sich auch der seichte, nasse Boden mit schlechter, thonartiger Unterlage wenig und nur in trockenen Jahren zum Roggenbau, so geraden hier dagegen Hafer, Klee und andere Sommerfrüchte um so besser. Der Holzertrag ist stark, der Obstbau gedeihlich und die besonders gepflegte Viehzucht ergiebig.
Die trockenen Fluren von Niederfrankenhain und Hermsdorf haben allerdings noch einen Vorzug gegen die von Oberfrankenhain und Hopfgarten und sind selbst bei dem Roggenbau sicherer und einträglicher.
Das Rittergut selbst gehört seit seiner Entstehung der hochadeligen Einsiedel’schen Familie, ist Mannlehn und eigentlich der männlichen Linie in Grosszössen gehörig, von welcher es auf die Syra’sche Linie übergeht, jetzt aber durch Rezess in usufructuarischen Besitz der Frau Gräfin von Ronnow auf Ottenhain, welche dem von Einsiedel’schen Geschlechte angehört.
Einer der berühmtesten dieses Geschlechts ist Heinrich Haubold, dem würdig seine Brüder, Hans Hildebrand und Abraham von Einsiedel auf Gnandstein, Priessnitz, Syra und Hopfgarten zur Seite stehen. Von ihnen stammt eine Testamentsstiftung, welches in einem Capitale von 3765 Rthlr. besteht, wovon die Orte Gnandstein, Wolftitz, Priessnitz, Syra, Hopfgarten und Theussdorf participiren. Das Geld selbst kann nur mit Genehmigung der Gerichtsherrschaft verwendet werden.
Berühmt und bekannt ist auch der Justizien- und Appellationsrath Innocentius von Einsiedel auf Syra, Hopfgarten und Rüdigsdorf, welcher 1609 geboren war und 1652 mit Tode abgegangen ist.
Doch haben wir schon das Weitere über diese Familie, ihre Verzweigung und deren Verdienste bei den früheren Beschreibungen von Gnandstein und Syra erwähnt, so dass wir, um nicht Wiederholungen uns zu Schulden kommen zu lassen, hier davon füglich absehen können.
Hopfgarten hat ausserdem noch eine Filialkirche von Oberfrankenhain, wogegen es früher und bis zu den Zeiten der Reformation seine eignen Pfarrer hatte, und sodann als Schwesterkirche mit Oberfrankenhain [230] verbunden wurde, welches dabei sein damaliges Filial Elbisbach an Priessnitz abgab.
Das Pfarrgrundstück wurde theils zur Fundation einer Schulstelle genommen, theils gegen einen Erbzins von 7½ meissn. Gülden an das Rittergut gegeben.
Nach Hopfgarten ist das fast 1 Stunde davon entfernte Dörfchen Ottenhain gepfarrt, aber gesetzlich nach Tautenhain geschult, durch welches Kirchdorf die Ottenhainer auf ihrem Kirchwege passiren müssen.
Die Schule zu Oberfrankenhain zählt jetzt 150, die Filialschule Hopfgarten 60 Schüler, 15 Kinder aus Ottenhain besuchen die Tautenhainer Schule.
Das Rittergut übt das Collaturrecht über die Kirchen und Schulen zu Oberfrankenhain und Hopfgarten, so wie auch über die Kirche des Filialortes Elbisbach (Filial von Priessnitz).
Die Zeit der Erbauung der Kirchen in Hopfgarten und Oberfrankenhain fällt wahrscheinlich mit der Zeit der Anlegung der ihr zugehörigen Dörfer fast zusammen.
Die Einwohnerschaft von Hopfgarten nährt sich lediglich vom Landbau und ländlichen Handwerken, doch finden sich auch einige Strumpfwirkermeister. Vielen Handarbeitern geben die Kalk- und Torfgräbereien der Umgegend Gelegenheit zum Broderwerb.
Früher hatten diese Orte, Oberfrankenhain, Hopfgarten, Niederfrankenhein u. s. w., wegen der Nähe der 3 Städte grosse Lasten bezüglich der Landbettelei. In neuerer Zeit ist diesem Uebelstande durch Fürsorge der Behörden füglich abgeholfen worden.
Eine Eigenthümlichkeit hiesiger Gegend ist rücksichtlich der Abtheilung des Grund und Bodens hier noch zu erwähnen:
Ein jeder der Grundstücksbesitzer hat seine Grundstücke grösstentheils in länglichen Quadraten unmittelbar an seinem Hof, so dass hier eigentlich schon von Anfang an eine Zusammenlegung der Grundstücke gehandhabt wurde. Das Natürliche und Selbstverständliche ist aber schon von Anbeginn dagewesen, ohne dass es erst nöthig gewesen wäre, solches zu schaffen. Nur die Menschen haben solches durch andere Einrichtungen verdrängt.
Hopfgarten, welches vor der neuen Gerichtsorganisation seine eignen Gerichte hatte, gehört jetzt zum Gerichtsamte Borna.