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verbunden wurde, welches dabei sein damaliges Filial Elbisbach an Priessnitz abgab.

Das Pfarrgrundstück wurde theils zur Fundation einer Schulstelle genommen, theils gegen einen Erbzins von 7½ meissn. Gülden an das Rittergut gegeben.

Nach Hopfgarten ist das fast 1 Stunde davon entfernte Dörfchen Ottenhain gepfarrt, aber gesetzlich nach Tautenhain geschult, durch welches Kirchdorf die Ottenhainer auf ihrem Kirchwege passiren müssen.

Die Schule zu Oberfrankenhain zählt jetzt 150, die Filialschule Hopfgarten 60 Schüler, 15 Kinder aus Ottenhain besuchen die Tautenhainer Schule.

Das Rittergut übt das Collaturrecht über die Kirchen und Schulen zu Oberfrankenhain und Hopfgarten, so wie auch über die Kirche des Filialortes Elbisbach (Filial von Priessnitz).

Die Zeit der Erbauung der Kirchen in Hopfgarten und Oberfrankenhain fällt wahrscheinlich mit der Zeit der Anlegung der ihr zugehörigen Dörfer fast zusammen.

Die Einwohnerschaft von Hopfgarten nährt sich lediglich vom Landbau und ländlichen Handwerken, doch finden sich auch einige Strumpfwirkermeister. Vielen Handarbeitern geben die Kalk- und Torfgräbereien der Umgegend Gelegenheit zum Broderwerb.

Früher hatten diese Orte, Oberfrankenhain, Hopfgarten, Niederfrankenhein u. s. w., wegen der Nähe der 3 Städte grosse Lasten bezüglich der Landbettelei. In neuerer Zeit ist diesem Uebelstande durch Fürsorge der Behörden füglich abgeholfen worden.

Eine Eigenthümlichkeit hiesiger Gegend ist rücksichtlich der Abtheilung des Grund und Bodens hier noch zu erwähnen:

Ein jeder der Grundstücksbesitzer hat seine Grundstücke grösstentheils in länglichen Quadraten unmittelbar an seinem Hof, so dass hier eigentlich schon von Anfang an eine Zusammenlegung der Grundstücke gehandhabt wurde. Das Natürliche und Selbstverständliche ist aber schon von Anbeginn dagewesen, ohne dass es erst nöthig gewesen wäre, solches zu schaffen. Nur die Menschen haben solches durch andere Einrichtungen verdrängt.

Hopfgarten, welches vor der neuen Gerichtsorganisation seine eignen Gerichte hatte, gehört jetzt zum Gerichtsamte Borna.

M. G.     



Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen I. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1860, Seite 230. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_I.djvu/352&oldid=- (Version vom 7.1.2019)