Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Varro, P. Procos. provinciae Mauretaniae
Band VII A,2 (1943–1948) S. 13251326
Bildergalerie im Original
Register VII A,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|VII A,2|1325|1326|Tullius 56|[[REAutor]]|RE:Tullius 56}}        

56) P. Tullius Varro. Eine Ehreninschrift, die sich heute in Viterbo befindet, ihren ursprünglichen Standort aber in Tarquinii gehabt haben dürfte, ist von P. Tullius Varro optimo patri gesetzt (CIL XI 8004 = Dess. 1002). Der Name des Vaters ist nicht erhalten, kann aber mit Sicherheit zu P. Tullius Varro ergänzt werden, um so eher als der Sohn in seiner eigenen Ehreninschrift (CIL XI 3864 = Dess. 1047) als P. Tullius Varronis filius Stel(latina) Varro bezeichnet wird. Daraus ergibt sich zugleich, daß auch der ältere Varro der Tribus Stellatina angehörte. Die Familie stammte zweifellos aus der alten Etruskerstadt Tarquinii, die dieser Tribus zugeteilt war.

Die nach dem Tode des Varro gesetzte Inschrift enthält seine Ämterlaufbahn. Er begann diese als Xvir stlitibus iudicandis und wurde hierauf tribunus militum legionis VIII bis Augustae. Die Bezeichnung bis Augusta findet sich für diese Legion nur hier. Bormann (CIL XI 3004 Anm.) bezog sie auf die Waffentat der Legion im J. 69 gegen die Roxolanen (Tac. hist. I 79); doch erhebt v. Domaszewski (Rhein. Mus. XLVII 211f.) dagegen Einwendungen, er weist u. a. darauf hin, daß Varros Ämterlaufbahn in diesem Falle auf eine allzu kurze Zeitspanne zusammengedrängt wäre; nach seiner Annahme (die auch Ritterling o. Bd. XII S. 1649f. Patsch S.-Ber. Akad. Wien, Phil.-hist. Kl. CCXIV (1932) 1, 165 und Halkin L’Antiquité Class. III 150 teilen) ist die Legion von Nero anläßlich der großen Erfolge des Legaten Plautius Silvanus Aelianus in Moesien und den Pontusländern (in der ersten Hälfte der Sechzigerjahre) durch die abermalige Verleihung des Augustusnamens ausgezeichnet worden, die nach Neros Sturz wieder in Wegfall gekommen sei – allerdings hat der Oberfeldherr selbst damals keine Auszeichnung erhalten.

[1326] Die Quaestur führte Varro als quaestor urbanus und wurde hierauf pro questore provinciae Cretae et Cyrenarum. Die in nachaugusteischer Zeit selten begegnende Proquaestur dürfte sich damit erklären, daß die Zahl der Quaestoren nicht ausreichte (vgl. Dio LVII 16, 1), sei es infolge der Dezimierung des Senatorenstandes durch Nero, sei es, weil sich eben wegen der dem Senator drohenden Gefahren zu wenig Bewerber fanden. Sodann fungierte Varro als aedilis plebis, praetor, legatus divi Vespasiani legionis XIII Geminae (zur Zeit Vespasians in Poetovio, s. o. Bd. XII S. 1714), proconsul provinciae Macedoniae. Da in der Inschrift kein weiteres Amt erwähnt wird, dürfte Varro während des Proconsulates oder bald nachher gestorben sein, ohne den Consulat erlangt zu haben.

[Groag. ]