19) Celsinus Titianus, Bruder des Vorhergehenden (Symmach. epist. I 46. III 19), wurde durch den Einfluß des Praefecten Syagrius Vicarius Africae (epist. III 19), in welchem Amt er am 12. Juli 380 nachweisbar ist (Cod. Theod. XIV 3, 17). Ich habe in den Regesten 101, 28 das Datum korrigieren zu müssen geglaubt, weil es sich mit der Ortsbezeichnung von Trier nicht vereinigen ließ. Doch ist es möglich, daß der Fehler in dieser steckt, z. B. Trice(ianae) für Triv(eris) zu schreiben und das Datum richtig ist. Jedenfalls ist der Juli nicht durch den Januar zu ersetzen, wie ich vorgeschlagen habe, weil Syagrius, bei dem sich S. (epist. III 19) für das Amt seines Bruders bedankt, erst nach dem 14. Mai 380 die Praefectur antrat [Regesten 473]). Titianus kann das Vicariat nur sehr kurze Zeit bekleidet haben, da sein Nachfolger Camenius als Adressat eines Gesetzes erscheint, das schon am 15. Februar 381 in Karthago ausgestellt wurde, also jedenfalls noch vor Ende des J. 380 gegeben sein muß (Cod. Theod. XII 1, 84). So erfahren wir denn auch, daß Titianus gestorben war, als S. eingeladen wurde, den Consulatsantritt des Syagrius mitzufeiern, der am 1. Januar 381 stattfinden sollte (Symmach. epist. I 101. III 21. IX 113; vgl. I 54. 83. III 6). An Celsinus Titianus gerichtet Symmach. epist. I 62–74.