[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist († 1982), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.]
- S. 1268f. zum Art. Rutilius:
29 a) Rutilius Maximus. Jurist des 3. Jhdts., dem ein liber singularis zur lex Falcidia zugeschrieben wird, Dig. XXX 125. Fragm. Vaticana 113, s. Kunkel Herkunft ... röm. Juristen² S. 261f. nr. 75.