Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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C., Rogator einer lex de nexis
Band XXII,1 (1953) S. 52
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1 a) C. Popillius wäre nach der hsl. Überlieferung bei Varro l. l. VII 105 rogator einer lex de nexis. Zu der allgemein üblichen Korrektur des Namens in C. Poetelius s. Suppl.-Bd. VII S. 408, 31ff.