Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Maximus Trebellius Pelidianus, Q., römischer Ritter der Kaiserzeit
Band XXI,1 (1951) S. 594595
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8) Q. Plotius Maximus Trebellius Pelidianus, Patron zweier collegia zu Auximum (Picenum), um die er sich anscheinend so verdient machte, daß jedes ihm eine Ehreninschrift setzen ließ (CIL IX 5835 und 36). Danach stammte er aus der Tribus Collina, also war seine Vaterstadt nicht Auximum, das zur Velina zählte. Ritterlichen Standes, da er das Staatspferd besaß, durchlief er den in der Kaiserzeit üblichen cursus honorum dieses Standes. Allerdings begann er seine Laufbahn als tribunus legionis II Traianae fortis, ohne vorher die erste Stufe der militia bekleidet zu haben (darüber vgl. Mommsen St.-R. III 1, 544-547). Zwei Tribunate folgten, zunächst bei der cohors XXXII voluntariorum,) schließlich bei der legio VI victrix. An die Ableistung der militärischen Dienstpflicht schloß sich die übliche zivile Laufbahn an. Zunächst war P. procurator Augusti, d. h. in der kaiserlichen Finanzverwaltung tätig, vielleicht Chef der Finanzverwaltung in irgendeiner Provinz. Nicht minder bedeutend war die Stellung des promagister XX hereditatum und endlich die eines praefectus vehiculorum, die man etwa mit der Stellung des Präsidenten unserer heutigen Oberpostdirektionen gleichsetzen kann, wenn auch der Aufgabenkreis sich naturgemäß in viel kleinerem Rahmen abspielte.

Da beide, übrigens fast gleichlautende, Inschriften von einer weiteren öffentlichen Tätigkeit nichts mehr berichten, dürfen wir annehmen, daß P. sich danach in Auximum zur Ruhe setzte. Dort war er allerdings noch eifrig im örtlichen Vereinsleben tätig; bei den fabri wie bei den centonarii [595] war er Vereinsvorsitzender (quinquennalis), bei beiden bekleidete er das Vereinspriestertum und von beiden wurde er zum Patron, d. h. zum Ehrenvorsitzenden, ernannt. Seine Tätigkeit scheint sich aber nicht nur auf die beiden Vereine erstreckt zu haben, sondern dem Gemeinwesen von Auximum in gleicher Weise zugute gekommen zu sein. Denn in beiden Inschriften wird seine hervorragende Liebe zu seinen Mitbürgern als Grund der Ehrung genannt und besonders betont.