Pistus, nach CIL VI 8605 Freigelassener irgendeines Kaisers und in der kaiserlichen Kanzlei tätig (ab epistulis). Da seit Hadrian – teilweise auch schon vorher – fast nur noch Ritter das Amt ab epistulis bekleideten, gehört P. dem ersten Jahrhundert an; am ehesten dürfen wir seine Tätigkeit unter Augustus, Tiberius oder Vespasian ansetzen, da diese Herrscher sich gerne der Freigelassenen zur Verwaltung dieses Amtes bedienten, wie wir aus anderen Inschriften wissen (vgl. CIL VI 1887. 8598. 8599. 8604. XIV 2840 u. a.). Immerhin war die Stellung dieses Freigelassenen so gehoben, daß er sich Sklaven halten konnte, von denen wir zwei in der Inschrift kennenlernen.