4) Pedanius Fuscus (Salinator) (in den Quellen nur das Cognomen Fuscus), anscheinend Sohn des Consuls 118 n. Chr. und der Tochter des L. Iulius Ursus Servianus (als ἔγγονος Servians bezeichnet ihn Dio, womit sowohl Enkel als Nachkomme gemeint sein kann, vgl. Nawijn Index graec. Dio ed. Boiss. V 228). Nicht ganz ausgeschlossen ist jedoch die Möglichkeit, daß er vielmehr ein Sohn der Tochter des Consuls 118 gewesen sei und mit dem durch eine Statue in Doclea CIL III 13826 geehrten Cn. Sertorius C. f. Brocchus Aquilius Agricola Pedanius Fuscus Salinator Iulius Servianus identifiziert werden könnte, der in seiner Nomenklatur offenbar die Namen seiner Vorfahren vereinigt (s. Bd. II A S. 1573 Nr. 4). Seine Geburt fällt in das J. 118 (vgl. Dio LXIX 17, 1). Als Großneffe Hadrians war Fuscus der nächste für die Nachfolge in Frage kommende Verwandte des Kaisers. Es ist begreiflich, daß der junge ahnenstolze Patrizier die Hoffnung hegte, daß die Wahl des Imperators auf ihn fallen werde; er scheint darin durch Vorzeichen und Wahrsagungen bestärkt worden zu sein (quod imperium praesagiis et ostentis agitatus speraret vita Hadr. 23, 3) und fand eine mächtige Stütze an seinem Großvater,
[20] der als fast Neunzigjähriger im J. 134 zum drittenmal die Fasces führte (s. o. Bd. X S. 888f.). Als aber der schwer erkrankte Kaiser im J. 136 nicht ihn, sondern L. Ceionius Commodus adoptierte und zum Caesar erhob, verhehlten Servian und sein Enkel nicht ihre tiefe Enttäuschung und Unzufriedenheit (Dio-Xiph. LXIX 17,1 = Zonar. IX 24). Hadrian glaubte wohl, im Staatsinteresse so handeln zu müssen, als er den furchtbaren Entschluß faßte, den neunzigjährigen Greis und den achtzehnjährigen Jüngling ihr Verhalten mit dem Tode büßen zu lassen (Dio-Xiph. LXIX 2, 6. 17, 1. Petr. Patr. p. 204 Dind. exc. de sent. p. 256 Boiss. Zonar. IX 24; in der vita Hadr. 23, 2 heißt es nur von Servian quem postea (Hadrianus) mori coegit [vgl. § 8], dagegen wird von Fuscus gesagt § 3: Fuscum ... in summa detestatione habuit: man wird diese Bemerkung wohl so auffassen dürfen, daß Hadrian seinen Großneffen durch kränkende Art der Behandlung zum Selbstmord gezwungen habe; vgl. v. Premerstein Klio Beih. VIII 38; o. Bd. X S. 888f.).