Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Händler mit Schafen als Schlachtvieh
Band XIX,1 (1937) S. 1213
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3) Händler mit Schafen als Schlachtvieh. Belegt sind in Rom ein negotiator campi pecuarii (CIL VI 9660 = Dess. 7515) und ein negotiator suarius et pecuarius aus Misenum, der alle Würden seiner Heimatstadt getragen hatte (CIL VI 33887 = Dess. 7481). Aus der späteren Kaiserzeit ist nur ein pecorarius bekannt, der um das J. 386 n. Chr. gelebt hat (CIL VI 33895 = XV 7138). Ihr Gewerbe werden sie auf den vielerorts vorhandenen fora pecuaria getrieben haben [Rom: CIL VI 9660 (die Lage ist unbekannt, Not. reg. Anh. s. campi), Atina: I² 1533. Aquileia: I² 2197. Aeclanum: IX 1143. Falerio: IX 5438 (119 n. Chr.). Ferentinum: X 5850. Aix: XII 2462]. Doch zeigt CIL IX 5438, daß sie keineswegs allein über diese Märkte disponieren durften.

Aus der früheren Kaiserzeit ist nur in Praeneste ein collegium mercatorum pecuariorum belegt (CIL I² 1450 = XIV 2878 = Dess. 3683 c). Im 4. Jhdt. n. Chr. bildeten die P. in Rom eine der drei Viehhändlerkorporationen suarii (s. d. Art. Suarius), boarii und P. 384 n. Chr. bildeten sie ein eigenes corpus (Symm. rel. 14), im J. 419 wurde dieses mit den suarii vereinigt, die P. sollten einen Teil der Lasten der suarii übernehmen (Cod. Theod. XIV 4, 10). 452 n. Chr. bildeten sie aber wiederum eine eigene Corporation (Nov. Val. 36). Sie mußten aber auch jetzt mit den boarii zusammen die suarii mit 950 Solidi jährlich unterstützen. Der Austritt aus dem corpus pecuariorum war nicht erlaubt, die Zugehörigkeit war erblich und lastete sowohl auf beweglichem Gut wie auf Immobilien, peculium et praedia. Jedoch scheinen die Kaiser nicht selten einzelnen Personen den Austritt erlaubt zu haben; derartige Privilegien wurden durch beide genannten Constitutionen widerrufen. Worin die Pflichten der P. bestanden, ist nicht klar, da Schafsfleisch nicht verteilt wurde (Waltzing Corporations II 95). Als Privileg hatten sie wie die übrigen corporati negotiatores Roms die Befreiung von der collatio equorum (Symm. rel. 14). Über ihren Geschäftsgang in Rom unterrichtet ein Edikt des Praef. urbis Apronianus (CIL VI 1770), 363 n. Chr. Der P. und der Käufer brachten gemeinsam das Schaf zum Schlächter, lanio (s. o. Bd. XII S. 688), der gewisse Teile des Tieres erhielt und auch die Wägung des Fleisches besorgte. Das gleiche Geschäft wie die P. Roms und seiner Umgebung trieben in Constantinopel im 10. Jhdt. n. Chr. die προβατέμποροι (ἐπαρχ. βιβλ. XV 4–5), [13] die lebende Tiere in die Stadt brachten und sie auf dem Markt den Metzgern verkauften.