Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Etymologie, Wortdeutung zu Funktionen im Kultus
Band XVIII,4 (1949) S. 2157
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Pater patratus.

1. Wortdeutung. Unter Zurückweisung der früheren Deutungsversuche (s. o. Bd. VI S. 2261. Weissenborn-Müller zu Liv. I 24, 6. F. Muller Mnemosyne LV [1927] 390ff.) hat J. Krahe Arch. f. Rel. XXXIV 112f. die bisher wahrscheinlichste Erklärung gegeben, indem er auf Grund von Liv. I 24, 6: pater patratus ad ius iurandum patrandum, id est sanciendum fit foedus betont, daß patratus, mit Livius, nicht von pater, sondern von patrare abzuleiten und als patrator zu deuten sei. Ursprünglich war patratus nach Krahe kein o-Stamm, sondern eine -tu- Bildung, die später wie Consus < *cond-tus ‚der Berger‘‚ der als u-Stamm durch Consualia gesichert ist, in die o-Deklination hinüberwechselte. Diese –tu–Bildungen dienten wie die verwandten auf –ti- im Indogermanischen auch als nomina agentis, wofür Krahe sich auf got. hliftus ‚Dieb‘ beruft. Auch gr. φῖτυς ‚Erzeuger‘ Lykophr. Al. 462. 486 läßt sich anführen.

2. Funktionen im Kultus s. o. Bd. VI S. 2259-2265 (Samter).