Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Carbo, C. Praetor 62 v. Chr.
Band XVIII,3 (1949) S. 1021
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35) C. Papirius Carbo. Der Vorname ist durch die bithynischen Münzen gesichert, so daß von den abweichenden Angaben des Val. }lax. V 4, 4: On. Carbonem und Dio XXXVI 40, 4: Γάϊον Κάρβωνα die des älteren und lateinisch schreibenden Autors die schlechtere ist. P. war Volkstribun gegen 687 = 67 und erhob wahrschein.lich kurz darauf Anklage gegen }[.Aurelius Cotta, den gewesenen Consul von 680 = 74, wegen der schweren Mißhandlung des von ihm 684 = 70 eingenommenen Herakleia am Pontos und wegen Unterschlagung eines großen Teiles der Beute; er erzielte die Verurteilung Cottas und erhielt selbst als Anklägerbelohnung die Omamen ta consularia. Dio XXXVI 40, 3f. bringt beim J. 687 = 67 als Beweis für die Strenge der römischen Rechtspflege in jener Zeit die drei Prozesse, in denen Cotta und Carbo abwechselnd Kläger und Beklagter wa.ren, so daß die gcnam~ Ansetzung dieses zweiten Prozesses in das angegebene Jahr nicht außer Zweifel ist. Val. Max. V 4, 4 und Memnon 59, 3 (FHG III 557) ergeben dafür nichts; der Letztere legt die eigentliche Anklagerede vor der Volksversammlung dem Vertreter von Heraklcia Thrasymedes in den 1iund und führt Carbo nur ein: Καi Κάρβων άναστάς, 'Ήμείς, ω, Κόττα', φησί, 'πόλιν άλλ ουχι χανελεϊν έπετρέψαμεν?'; der Sache entspricht diese Rollenverteilung, aber der Form nach war Thrasymedes der Hauptbelastungszeuge und Carbo der Ankläger, der deswegen auch jene Belohnung empfing (s. dazu Mommsen St.-R. I 461; Strafr. 509. Borzsak o. Bd. XIX~- 1 U 2, 28ft. 1113, 18ff.). Wahrscheinlich 692 == 62 wurde er Praetor und verwaltete in den nächsten Jahren Lis 695 = 59 als Propraetor Bithynien (Münzen mit Aufschrift “επι Γάιον Παπιρίον Κάρβωνος” in Amisos, Bithynion, Nikaia, Nikomedia, Tion. Catal. of Greek Coins Pontus Bithynia 117. 152. 179. Head HN2 497. 511. 516. 517. 518. Dio). Aber auch er machte sich der Erpressungen in der Provinz schuldig und wurde deshalb von dem jungen Sohne des M. Cotta an demselben Tage, an dem dieser die ::Männertoga anlegte, vor Gericht gefordert und zur Verurteilung gebracht, (Val. Max. Dio. s. schon Klebs o. Bd. II S. 2489 Nr. 107. 108. Ein Gegenstück bei C. Carbo Nr. 40). Er wird der Sohn eines der zwei Vettern gewesen sein, die denselben Vornamen getragen, es bis zu demselben Amte, der Praetur, gebracht und, der eine 672 = 82, der andere 674 = 80 ein gewaltsames Ende gefunden, aber vorher eine gemäßigte Haltung eingenommen hatten (Nr. 34 und 40); er wird deswegen bei Cic. fam. IX 21, 3 in ihrer nä~hsten Nähe zu suchen sein: Praeter 1 hunc 0. Carbonem, quem Damasippus occidit (Nr. 40), civi, e re p. Garbonum nemo fuit, Cognovimus Cn. Carbonem et eius fratrem (C. Nr. 34) scurrani; quid iis improbius? De hoc (noch 708 = 46 am Leben oder doch in leben• diger Erinnerung) amico meo (ungefähr Gleichen Alters), Rubriae filio, nihil dico. Es ist offenbar der Sohn der Rubria, der Tochter eines unbedeutenden Geschlechts (s. Bd. I A S. 1168ff.), entweder von dem scurra, so daß beide Eltern verlacht werden, oder von dem zuerst und mit seinem Praenomen C. genannten, verhältnismäßig besten der gleichnamigen.