Manturna wird von Varro (frg. 53 Agahd) bei Augustin. civ. dei VI 9 unter den Gottheiten der Indigitamenta aufgeführt und als die erklärt, die die Gattin beim Manne zu bleiben veranlasse. Das Wort führt eher auf die Bedeutung ‚die bleibende‘; doch ließe sich diese mit der von Augustin angegebenen wohl vereinen. Über die Bildung wäre dann Stolz Hist. Gramm. I 479 zu vergleichen. Aber viel wahrscheinlicher ist Zusammenhang mit dem etruskischen Gotte Mantus (s. d.). Vgl. Peter Myth. Lex. II 203. Wissowa Ges. Abh. 318.