91) C. Licinius Hoplomachus. Nach Val. Max. VIII 6, 1 hat C. Licinius cognomine Hoplomachus von dem Praetor gefordert und erwirkt, ut patri suo bonis tamquam ea dissipanti interdiceretur, hat aber bald darauf, als er nach dem Tode des Vaters dessen Erbe antrat, das hinterlassene Vermögen selber verschwendet. Der Beiname Hoplomachos ist gewiß ein Spottname, wenn er sich auch aus dem über ὁπλομαχία und ὁπλόμαχος Bekannten (o. Bd. VIII S. 2298f.) nicht erklären läßt, und ist vielleicht wie andere ähnlicher Art (vgl. Agelastus Nr. 59, auch Bucco Nr. 39) einem L. beigelegt worden, der bereits ein ererbtes Kognomen führte, etwa einem Crassus. Eine Vermutung darüber s. Nr. 67.