64) P. Licinius Crassus fungierte am 18. September eines unbekannten Jahres mit M. Clodius Lunensis als Consul; nach diesem Consulpaar ist eine Inschrift aus Fidenae datiert (CIL XIV 4057). Zu einer ungefähren Zeitbestimmung verhilft die Nennung von Freigelassenen des Iulius Quadratus, Consul II im J. 105 n. Chr. (s. o. Bd. I S. 2564 Nr. 10). Demnach ist der Suffectconsulat des Lunensis und Crassus nicht lange nach 105 anzusetzen, wobei immerhin ein Spielraum von etwa 20 Jahren bleibt. Crassus für einen Nachkommen der altadeligen Licinii Crassi zu halten, verbietet sich schon aus dem Grunde, weil der Angehörige eines der vornehmsten Geschlechter der Nobilität unmöglich einen Suffectconsulat gegen Jahresende und einen Mann obskurer Herkunft als Kollegen erhalten hätte. Vielmehr wird L. der Nachkomme eines Freigelassenen des großen Hauses gewesen sein, dem sein Vater - kein seltener Fall in der Kaiserzeit - auch den Beinamen des Herrengeschlechtes gegeben hatte (ähnlich wird sich der Name des Praetorianers M. Licinius M. f. Crassus, Not. d. sc. 1912, 47, erklären, dessen Grabstein an der via Salaria, bei der Begräbnisstätte der Crassi Frugi, gefunden wurde; vgl. auch M. Licinius Crassus CIL VI 21237).