Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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L. P. de servis, bzgl. der Verwendung von Sklaven zum Tierkampf
Band XII,2 (1925) S. 2401
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Lex Petronia de servis vom J. 772, machte die Verwendung von Sklaven zum Tierkampfe davon abhängig, daß sie durch einen obrigkeitlichen Spruch wegen eines begangenen Unrechts hierzu verurteilt wurden, eine bedeutsame Einschränkung des Rechtes über Leben und Tod, das den Eigentümern ihren Sklaven gegenüber zustand. Dig. XLVIII 8, 11, 2. Girard Manuel élément. de droit Romain6 100. Dadurch wurde drohenden Sklavenaufständen vorgebeugt. Puchta-Krüger Institut.10 299. Da mehrfach auf Inschriften von ‚Magistraten lege Petronia‘ die Rede ist, so liegt nahe, zu vermuten, daß dies Gesetz besondere Behörden bestimmt hat, denen die oben erwähnte Entscheidung zufiel (s. Puchta-Krüger a. a. O. Schneider s. o. Lex Iunia Petronia. Steinwenter Art. Latini Iuniani Kap. I. CIL IX 2666. X 858.