Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Cic. ad Q. fr.
Band XII,1 (1924) S. 245
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1) Labeo, erwähnt im September 700 = 54 (Cic. ad Q. fr. III 1, 21). Cicero äußert sein Befremden und Bedauern, daß Hippodamos, wohl ein Sklave oder Freigelassener seines Bruders Quintus (nachzutragen o. Bd. VIII S. 1731ff.), zu diesem nach Gallien gereist sei, ohne Briefe von ihm mitzunehmen; er hätte die Gelegenheit gern zur Übersendung vertraulicher Mitteilungen benutzt; zwar rechne er auf andere, z. B. auf L., aber dessen Reise sei zweifelhaft geworden, und deswegen bedaure er um so lebhafter, daß Hippodamos sich ihm gar nicht angeboten habe. Das ist der wohl verständliche Sinn der Worte: Minucio me et Salvio (Bd. I A S. 2022 Nr. 4) et Labeoni reservabam. Labeo aut tarde proficiscetur aut hic manebit. Hippodamus ne numquid vellem quidem rogavit (vgl. u. a. Sternkopf llb. Jahrb. XXIII 648. Riepl Nachrichtenwesen des Altertums 295). Die Änderung von Labeoni in Labieni (Lehmann Wochenschr. f. klass. Philol. III 970) ist überflüssig und nur geeignet, Schwierigkeiten zu bereiten statt zu beseitigen (s. T. Labienus). Zu identifizieren ist dieser L. freilich nicht.