32) T. Iunius L. f., tribunicius, quo accusante P. Sextiux praetor designatus damnatus est ambitus, wird von Cic. Brut. 180 ganz am Ende der Redner der Sullanischen Zeit genannt; seine Beredsamkeit, Begabung und Lebensführung wird gelobt, und es wird bemerkt, daß nur seine schwache Gesundheit ihn an weiterem Aufsteigen verhindert hätte (ähnlich wie etwa bei dem Sohne des älteren Scipio Africanus ebd. 77 u. ö.; vgl. o. Bd. IV S. 1437 Nr. 331). Die Notiz macht den Eindruck eines Nachtrags und durch die auffallend lobenden Worte über einen sonst unbekannten Mann den einer absichtlichen Höflichkeit, gewiß gegen den Adressaten der Schrift, M. Brutus, mit dem dieser I. verwandt gewesen sein wird. Wahrscheinlich hat Cicero jenen Prozeß um 664 = 90 mitangehört, sodaß das Tribnnat des I. in diese Jahre zu setzen ist. ( Der angeklagte P. Sextius ist ebenso unbekannt, wie der Ankläger; da die Verurteilung wegen Ambitus in der Regel von einer Wiederbewerbung in nächster Zeit ausschloß, so ist an P. Sextilius, den Propraetor von Africa 666 = 88(?), mit Groebe (bei Drumann G. R.² IV 58, 9) schwerlich zu denken. Ein Zeitgenosse und Namensvetter dieses T. Iunius L. f. ist T. Iunius N. f.
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in Capua im J. 648 = 106 (CIL I 567 = X 3778 = Dessau 3397).