28) P. Iunius, Bauunternehmer, übernahm 674 = 80 die Instandsetzung des Castortempels am Forum und starb nicht lange darauf mit Hinterlassung eines unmündigen Sohnes (Cic. Verr. I 130); im J. 680 = 74 machte der Stadtpraetor C. Verres den Knaben und dessen Vormünder für mangelhafte Ausführung der übernommenen Arbeiten haftbar und benutzte die Gelegenheit zu einer schamlosen Erpressung (ausführlich ebd. 130–153). I. heißt bei Cicero 151 homo de plebe Romana, kann also nicht wohl dem angesehenen Geschlecht der Iunii Bruti angehören, von denen allerdings einer, D. Brutus Nr. 46, für ihn Bürgschaft leistete, sondern kann nur in einem Clientelverhältnis zu ihnen stehen. Seine Witwe heiratete den P. Mustius (ebd. 135). Sein Sohn ist Nr. 2.