Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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in Rom 1. Jh. v. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 1401
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Glaukippos. 1) Glaukippos wurde aus unbekannten Gründen in dem Gesetz des Tribunen C. Papius, das 689 = 65 die Ausweisung aller Fremden aus Rom verfügte (vgl. Dio XXXVII 9, 5 u. a.), ausdrücklich davon ausgenommen (Cic. de leg. agr. I 13).