RE:Fonteius 1
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Urkundenzeuge eines Senatsbeschlusses nach 190 v. Chr. | |||
Band VI,2 (1909) S. 2841 | |||
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1) Fonteius? Sohn eines Q. (...Φο?]ντήιος Κοΐγκτου Παπειρία) wird als Urkundszeuge in einem Senatsbeschluß genannt, der eine Reihe von Jahren nach 564 = 190 gefaßt worden ist (Inschriften von Magnesia 93 = Dittenberger Syll.² 928). In dem zweiten und dritten Jahrzehnt nach diesem Termin haben mindestens vier verschiedene Fonteii (Nr. 11. 17. 24. 26) dem Senate angehört, doch ist von keinem bekannt, daß er der Sohn eines Q. gewesen wäre.
[Münzer. ]