9) T. Fadius (Gallus?), 691 = 63 Quaestor des Consuls Cicero, 697 = 57 Volkstribun und für dessen Rückberufung aus dem Exil tätig (Cic. p. red. in sen. 21; ad Q. fr. I 4, 3; ad Att. III 23, 4), 702 = 52 aus unbekannten Gründen verurteilt und verbannt (Trostbrief Cic. ad fam. V 18); wahrscheinlich ist er (a. O. stets ohne Cognomen) der Gallus der sich 708 = 46 an Cicero wandte, indem er sich auf sein Verhalten unter dessen Consulat und in seinem eigenen Tribunat berief, um durch die Fürsprache des Redners von Caesar seine Rückberufung zu erlangen; dann ist freilich dessen ablehnende Antwort ad fam. VII 27 ungeschickt mit den Briefen an einen anderen Adressaten Nr. 6 (ad fam. VII 23–26) zusammengestellt worden.