Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Verteidigt von Hypereides gegen eine Klage der eisangelia
Band VI,2 (1909) S. 15371538
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2) Euxenippos. Er wird vom Volke beauftragt, vom Amphiaraos durch Inkubation in Erfahrung zu bringen, ob ein Hügelland auf oropischem Gebiet, welches nach dem J. 338 unter die Hippothontis und Akamantis geteilt worden war, dem Amphiaraos zugehörig sei. Als E. einen für die beiden Phylen günstigen Bescheid eingeholt hatte, stellt Polyeuktos der Kydantide den Antrag, der Hügel solle dem Gott zurückgegeben, der den beiden genannten Phylen erwachsende Schaden aber von den übrigen acht Phylen getragen werden. Nachdem Polyeuktos mit seinem Antrag nicht durchgedrungen war, zieht er den E. vermittels einer εἰσαγγελία vor Gericht unter der Behauptung, jenes Traumgesicht des E. sei erlogen. E. wird verteidigt von Hypereides durch die dritte Rede ὑπὲρ Εὐξενίππου εἰσαγγελίας ἀπολογία πρὸς Πολύευκτον, welche zwischen 330–324 gehalten ist, Hyperid. III 15ff. Blass Att. [1538] Bereds. III² 2, 61ff. E. war nach Hyperid. III 13 ein älterer in der Politik unerfahrener Mann.