Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Gymnasion in Athen
Band V,1 (1903) S. 734735
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Diogeneion, (Διογένειον), ein Gymnasium in Athen, das in der Litteratur ein einzigesmal (Plut. quaest. symp. IX 1, 1) erwähnt wird. Jetzt ist es uns genauer durch eine grosse Zahl von Inschriften bekannt geworden, die sämtlich östlich des Windeturmes bei der Capelle des Hag. Dimitrios Katiphori gefunden sind. Da alle diese Stücke in die dort laufende sog. valerianische Stadtmauer vermauert waren, so ist der Schluss, dass das Gebäude in der Nähe lag, nicht vollkommen sicher. Das D. führt seinen Namen von dem makedonischen Söldnerführer Diogenes (s. d. Nr. 12), der die attischen Forts nach dem Tode des Demetrios (229 v. Chr.) gegen Zahlung von 150 Talenten räumte und so Attika die Freiheit zurückgab und für diese That in überschwenglicher Weise von den Athenern nicht blos durch Bürgerrecht (CIA II 1386), Ehrenstellung eines Euergetes und Proedrie im Theater (Theatersessel erhalten CIA II 1669) gefeiert wurde; man stiftete ihm sogar ein besonderes Heroon mit heiligem Bezirk (τὸ τέμενος CIA II 481 Z. 57 erwähnt), in dem das Fest der Diogeneia (s. d. Nr. 4) mit Stieropfer begangen wurde, und gründete dabei eine neue Bildungsstätte für Epheben, die sich mindestens bis in das dritte nachchristliche Jahrhundert hielt (noch erwähnt CIA III 1202 aus 262 n. Chr.). Wahrscheinlich ist diese Stiftung gleich nach dem Tode des Euergeten, der erst nach dem Anfang des 2. Jhdts. erfolgt sein kann (s. CIA II 1669), ins Leben getreten; schon im Archontatsjahr des Agathokles (106/5 v. Chr., s. Bull. hell. XVII 158. Ferguson Athen, archons [Cornell. stud. in class. philol. [735] X] 82f. Kirchner Gött. gel. Anz. 1900, 470) waren die Umfassungsmauern des Gymnasiums eingefallen und von dem Kosmeten des Vorjahres auf eigene Kosten wiederhergestellt (CIA II 470, 41). Litteratur: Dittenberger De ephebis att. 51ff. Köhler Hermes VII 1ff. (namentlich unter Verwertung von CIA II 379). Wachsmuth Stadt Athen I 630f. Niese Gesch. d. gr. u. maked. Staat. II 288.