23) Curtius Peducaeanus. Unter den ihm wohlgesinnten und seiner Rückberufung geneigten Volkstribunen des J. 697 = 57 nennt Cicero ad Q. fr. I 4, 3 einen C. (schlechtere Lesart Curius) und p. red. 21 einen M. Curtius, cuius ego patri quaestor fui. Im J. 704 = 50 richtet er einen Empfehlungsbrief an einen Praetor urbanus C. Curtius Peducaeanus (ad fam. XIII 59). Da Cicero im J. 679 = 75 unter der Statthalterschaft eines Sex. Peducaeus auf Sicilien Quaestor war, so wird der Volkstribun und der Praetor derselbe von einem C. adoptierte Sohn dieses Sex. Peducaeus sein; das Praenomen ist dann an einer der beiden Stellen verderbt, vielleicht an der zweiten durch Dittographie entstanden.