248) M. Cornelius Maluginensis, P. f. M. n. (Fasti Cap.), also Sohn von Nr. 250, wurde im J. 362 = 392 nach dem Tode des einen Censors C. Iulius Vopiscus an dessen Stelle gewählt; es blieb dieser Fall aus religiösen oder praktischen Gründen der einzige einer Ergänzung des Censorencollegiums (Fasti Cap. Liv. V 31, 6. IX 34, 20; vgl. Mommsen St.-R. I 216. II 341). 368 = 386 nennt Diod. XV 25, 1 den einen Tribunus militum consulari potestate, der sonst Ser. Cornelius Maluginensis heisst (Nr. 254), Μάρκος Κορνήλιος; wenn seine Fasten hier vor den andern den Vorzug verdienen, so könnte vielleicht jener Censor suffectus damals das Tribunat bekleidet haben.