174) C. Cornelius Lentulus. Diod. XI 52, 1 nennt den einen Consul des J. 276 = 478, über dessen Namen auch die übrigen erhaltenen Consularfasten nicht einig sind, Γάιος Κορνήλιος Λέντουλος. Die Ansicht, dass dies unter den verschiedenen abweichenden Angaben die älteste und allein richtige sei (Weber Philol. XLIV 698. 713), lässt sich keinesfalls festhalten, da das Praenomen C. bei den patricischen Corneliern, abgesehen von den Blasiones und Cethegi, nicht vorkommt und Cornelii Lentuli sich sonst erst anderthalb Jahrhunderte später finden.