Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Urkunde zur Bevollmächtigung der Pachteintreibung
Band IV,1 (1900) S. 776
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3) Da unter diesen Aufträgen diejenigen zur Beitreibung von Steuern wohl die häufigsten waren (Cassiod. var. VII 22), wird der Name C. auch auf solche Privaturkunden übertragen, durch welche ein Grundbesitzer irgend jemand zum Eintreiben von Pachten oder Pachtrückständen bevollmächtigt. Marini Papiri diplomatici 73 p. 109.

[Seeck. ]