Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Comes Ripae Militärisches Amt
Band IV,1 (1900) S. 670
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80) Comes Ripae, ein Amt, das nur in folgender Inschrift, die in Arles gefunden ist, erwähnt wird: Bene pausanti in pace Fl(avio) Memorio v(iro) p(erfectissimo), qui milit(avit) int(er) Iovianos annos XXVIII, protector domesticus an(nos) VI, prae(positus) Lanciaris sen[ioribus an(nos) ..., t]rib(unus) an(nos) III, comes ripe an(num) I, com(es) Mauret(aniae) Ting(itanae) an(nos) IIII, vix(it) an(nos) LXXV. Praesidia coni[unx] marito dulcissimo, CIL XII 673[1] = Dessau 2788. Dass es sich um eine militärische Charge handelt, ergiebt die ganze Laufbahn des Mannes. Die comitiva ripae steht zwischen dem Tribunat, d. h. dem Commando eines einzelnen Truppenteils, und dem einer ganzen Provinz. Nun giebt es untergeordnete comites rei militaris, denen nur die Besatzung einer einzelnen Stadt oder ein Detachement von wenigen Truppen untergeben ist (s. Comes rei militaris, Nr. 77). Einen solchen werden wir hier zu erkennen haben. Wahrscheinlich hatte er die Verteidigung für einen bestimmten kleinen Teil der Donau- oder Rheingrenze zu leiten. Zu vergleichen ist die ripa prima in Raetien (Not. dign. occ. XXXV 18) und die verschiedenen ripae legionum in Skythien und Moesien (Not. dign. or. XXXIX 30. 31. 33–35. XL 31. 32. 34. 35). An den Oberbefehl über eine ganze Militärprovinz, wie ihn die Duces und die höheren comites rei militaris besassen, ist kaum zu denken, da sie sonst, wie Mauretania Tingitana bei dem folgenden Amte, zweifellos genannt worden wäre. Da der Mann noch bei seinem Tode den Titel vir perfectissimus führt, während er nach der Rangordnung Valentinians I. als Comes Mauretaniae schon vir spectabilis sein müsste, kann die Inschrift nicht weit über die Mitte des 4. Jhdts. herabreichen. Das Amt des Comes ripae scheint danach nur unter der constantinischen Dynastie bestanden zu haben, wenn es nicht überhaupt ein ausserordentliches war. C. Jullian Bull. epigr. IV 8.

[Seeck. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum XII, 673