8) L. Cominius. L. und P. Cominii, römische Ritter, honesti homines et diserti, klagten kurz nach 680 = 74 den C. Staienus wegen Richterbestechung an und erreichten seine Verurteilung (Cic. Cluent. 100–102). Da über die Identität des P. Cominius mit dem gleichnamigen Ankläger des C. Cornelius kaum ein Zweifel bestehen kann, so ist es sehr wahrscheinlich, dass der Vorname L. verschrieben und dass vielmehr der bekanntere Bruder des P., C. Cominius Nr. 4, gemeint ist. Die entgegengesetzte Ansicht, dass stets L. Cominius an Stelle des C. Cominius einzusetzen sei, vertritt R. G. Beck Quaest. in Cic. pro C. Cornelio orat. capita IV (Leipz. 1877) 9. 11.