Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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C. Kupfermünzen im Auftrag Caesars geprägt
Band IV,1 (1900) S. 120
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4) C. Cluvius. Während des spanischen Krieges 708/9 = 46/5 prägte C. Clovi(us) praef(ectus) (fabrum ?) im Auftrag Caesars in Spanien Kupfermünzen (Mommsen Münzwesen 654 A. 552). Identisch ist jedenfalls der Cluvius (Praenomen C. wohl ausgefallen), dem Caesar im Herbst 709 = 45 gewisse Geschäfte (bei der Ackerverteilung?) in Gallia Cisalpina übertragen hatte, und dem Cicero (ad fam. XIII 7, 1ff.) damals die dortigen Besitzungen seiner Clienten, der Einwohner von Atella, empfahl. Ein vermutlich mit diesen beiden gleichfalls identischer C. Cluvius wird ferner als Gemahl der Schwester der Verstorbenen in der berühmten Grabrede genannt, die ein ehemaliger Proscribierter des J. 711 = 43 seiner treuen Gattin gehalten hat (CIL VI 1527 a 5. 16. 47. b 9). Seit Mommsen (Abh. Akad. Berl. 1863, 455) ist allgemein angenommen worden, dass diese Laudatio die des Q. Lucretius Vespillo auf seine Gemahlin Turia sei, aber ein kürzlich gefundenes neues Bruchstück nötigt dazu, diese Ansicht fallen zu lassen (vgl. Vaglieri Notizie degli scavi 1898, 413ff.; das Fragment auch Revue archéologique 1899, 188). Die Frage nach der Persönlichkeit des C. Cluvius wird davon übrigens nicht berührt. Nach Dio XLIX 44, 3 hat Antonius im J. 721 = 33 einen Λούκιον Χλαυούιον zum Consul gemacht und bald darauf wieder abgesetzt, und nach Dio LII 42, 4 hat Augustus Γάιον Κλουούιον, der zum Consul designiert war, aber die Fasces nicht geführt hatte, im J. 725 = 29 unter die Consulare aufgenommen. Zuerst hat Borghesi (Oeuvres V 151) diese beiden von Dio genannten Persönlichkeiten mit einander identificiert, indem er an der ersten Stelle C. Cluvius verbesserte, sowie mit dem Καλούιος, der nach Plut. Ant. 58, 3. 59, 1 im J. 722 = 32 den Antonius im Senat angriff (vgl. o. Bd. III S. 1412 Z. 29, wo Clunius in Cluvius zu verbessern). Dann hat Mommsen (a. O. 466f.) die Stellen des Dio gleichfalls auf denselben C. Cluvius bezogen und diesen mit dem auf den spanischen Münzen, bei Cicero und in der Laudatio erwähnten gleichgesetzt (vgl. auch Kloevekorn De proscriptionibus a triumviris factis [Diss. Königsberg 1891] 107). Indes sind zwei Möglichkeiten noch zu bedenken: erstens kann das Praenomen auch an der zweiten Stelle des Dio verderbt sein, so dass es sich bei diesem stets um einen L. Cluvius handeln würde (vgl. Klebs Prosopogr. imp. Rom. I 426 nr. 955); zweitens kann an der ersten Stelle das Praenomen richtig und das Nomen nicht aus Κλουούιος, sondern aus Φλαούιος entstellt sein, da nach den Fasti Venusini (CIL I² p. 66) ein L. Flavius im J. 721 = 23 zwei Monate lang Consul suffectus war (vgl. Melber und Boissevain in den Ausgaben des Dio). Eine sichere Entscheidung, wie weit Identificationen aller hier betrachteten Männer möglich sind, ist demnach nicht zu treffen.